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In der EU sind die Roaming-Schranken gefallen: Künftig kann jeder europäische Mobilfunknutzer in den 28 Staaten der EU sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein sein Smartphone wie zu Hause nutzen. Nicht mit im Boot ist die Schweiz – die Telekom beispielsweise bietet kostenloses Roaming, andere Anbieter verlangen weiterhin Roaming-Kosten.

Zwar ist das Roaming für die Kunden künftig kostenlos, die Anbieter untereinander dürfen sich aber weiterhin Roaming-Kosten in Rechnung stellen. Die EU hat die Beträge dafür begrenzt, für die Internet-Nutzung auf 7,70 Euro netto pro GByte. Dieser Betrag soll bis 2022 schrittweise auf 2,50 Euro sinken. Für im Europa-Vergleich günstige Anbieter, etwa aus Estland, könnte das zum Problem werden: Wenn sich viele ausländische Kunden solche billigen Verträge besorgen und dann damit in anderen Ländern Roaming-Kosten verursachen, machen sie Verluste.

Deshalb erlaubt die EU den Mobilfunkbetreibern zum einen, von Kunden einen Nachweis zu verlangen, dass sie überwiegend im jeweiligen Land unterwegs sind, und zum anderen, bei missbräuchlicher Nutzung Zuschläge in Höhe der anfallenden Gebühren zu verlangen. Missbräuchliche Nutzung ist es aber erst, wenn der Kunde in einem Viermonatszeitraum die meiste Zeit Roaming nutzt.