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Der schweizerische Bundesrat setzt auf Anfang 2021 eine Änderung des Güterkontrollgesetzes in Kraft. Die neue gesetzliche Grundlage soll es ihm ermöglichen, die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung zu erlassen.

Das Gesetz und die Verordnung treten gemäss Mitteilung des Bundesrates per 1. Januar 2021 in Kraft. Die neue Verordnung löst die geltende Verordnung vom 13. Mai 2015 ab, welche sich auf die Bundesverfassung stützt. Sie spezifiziert künftig neben der Güterkontrollverordnung die Regeln für die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung. Ihr Zweck sei es, Bewilligungen verweigern zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese Güter von der Endempfängerin oder dem Endempfänger zur Repression verwendet würden, so der Bundesrat.

Zur Erinnerung: Am 27. Juni 2018 hatte der Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft empfohlen, das Güterkontrollgesetz zu ändern und damit die Grundlage für eine Überführung der Verordnung ins ordentliche Recht zu schaffen. Beide Kammern haben am 19. Juni 2020 die Vorlage einstimmig angenommen.



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