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Der Internet-Vergleichsdienst Comparis.ch sieht sich durch die Bundesanwaltschaft (BA) endgültig rehabilitiert, wie er in einer Aussendung bekannt gibt. Die Ermittlungsergebnisse der BA in der "Hacker-Affäre" zeigten, dass das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) öffentlich log, schreibt Comparis.ch. Das EDI habe versucht, einen Hackerangriff, der gar keiner war, als Vorwand zu nutzen, um eine Vereinbarung mit Comparis.ch unrechtmässig zu kündigen.

Hintergrund der Geschichte ist eine sich inzwischen vier Jahre hinziehende Affäre um einen vermeintlichen Hacker-Angriff, der dem Internet-Vergleichsdienst Comparis.ch seitens des EDI unterstellt wurde. Nachdem die Zürcher Staatsanwaltschaft bereits im vorigen Jahr den Vorwurf widerlegt hatte, reichte Comparis.ch daraufhin bei der Bundesanwaltschaft selbst Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs, Urkundenfälschung und Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Die Bundesanwaltschaft schloss ihre Untersuchung nun ab, beziehungsweise sistierte sie in einem Punkt. Konkret gelangten die Staatsanwälte des Bundes demnach zu folgenden Schlüssen:

- Verletzung des Amtsgeheimnisses: Die Ermittlungen der BA bestätigen, dass ein unbekannter Mitarbeiter der Bundesverwaltung der Wochenzeitschrift "L‘Hebdo" Informationen über einen vermeintlichen Hackerangriff auf die Webseite Priminfo.ch zuspielte, der seitens Comparis.ch begangen worden sei. Damit wurde gemäss BA das Amtsgeheimnis verletzt. Die Auswertung der beschlagnahmten Maildaten ergab: Mehrere EDI-Mitarbeiter hatten Kontakt zu Journalisten des L’Hebdo, auch zum Verfasser des besagten Artikels. Allerdings liess sich diese Amtsgeheimnisverletzung bisher nicht einem bestimmten Täter zuordnen, weil zahlreiche Mitarbeiter der Bundesverwaltung Zugang zu den weitergeleiteten Informationen hatten. Daher wurde das Strafverfahren in diesem Punkt einstweilen sistiert. Es kann somit jederzeit wieder aufgenommen werden, sobald sich neue Anhaltspunkte bezüglich eines Tatverdächtigen ergeben.

- Amtsmissbrauch: Die Erklärung von EDI-Generalsekretär Lukas Bruhin, aufgrund des vermeintlichen Hackerangriffs einen Vergleich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mit Comparis.ch aufzukündigen, ist unwirksam. Das EDI sagte nicht die Wahrheit, als es den Rücktritt damit rechtfertigte, man habe erst nach Abschluss der Vereinbarung erfahren, dass Comparis.ch für den vermeintlichen Hackerangriff verantwortlich sein soll. Eine Notiz des Rechtsdienstes zu Händen von Generalsekretär Bruhin belegt jedoch, dass "der vermeintliche ‚Hackerangriff‘ von Comparis.ch nachweislich schon vor der Einigung bekannt war". Es lagen demnach überhaupt keine Gründe vor, welche eine Auflösung der Vereinbarung erlauben würden.
Wenn die Rücktrittserklärung des EDI trotz ihrer Fehlerhaftigkeit eine wirksame hoheitliche Verfügung darstellen würde, wäre der Tatbestand des Amtsmissbrauchs vermutlich erfüllt, weil darin bewusst die Unwahrheit gesagt wurde. Die von Comparis.ch mit dem EDI geschlossene Einigung stellt allerdings eine verwaltungsrechtliche Vergleichsvereinbarung dar, die nur von einem Gericht für unverbindlich erklärt werden könnte – wenn es denn Gründe dafür gäbe. Das EDI hätte daher aus rechtlichen Gründen gar nicht die Macht gehabt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten. Weil die Erklärung des EDI somit von vornherein wirkungslos war, liege auch kein Amtsmissbrauch vor. Aus diesem Grund stellt die BA folgerichtig die Strafuntersuchung wegen Amtsmissbrauchs ein.

Felix Schneuwly, Mediensprecher von Comparis.ch, kommentiert die Einstellungsverfügung in der Aussendung: "Wir sehen uns durch den Entscheid der Bundesanwaltschaft rehabilitiert. Die Bundesanwaltschaft weist darauf hin, dass Comparis.ch gemäss der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht illegal in den Rechner des Prämienvergleichs von priminfo.ch eindringen wollte." Und Schneuwly fügt hinzu: "Die involvierten Staatsanwälte haben glasklar festgestellt, dass das EDI aus taktischen Motiven gelogen hat und zu Unrecht vom Vergleich mit Comparis.ch zurückgetreten ist." Schneuwly weist darauf hin, dass der Vergleich somit nach Ansicht der Bundesanwaltschaft heute immer noch gültig sei. Fakt sei auch, dass ein Mitarbeiter der Bundesverwaltung sich der Verletzung des Amtsgeheimnisses strafbar machte. "Leider konnte der Täter bisher nicht ermittelt werden. Nur deshalb kann einstweilen niemand belangt werden", so Schneuwly abschliessend.

Zur Vorgeschichte
Der Vorwurf, Comparis.ch habe versucht, illegal in den Prämienrechner des Bundes Priminfo.ch einzudringen, wurde erstmals 2012 in einem Artikel der Zeitschrift "L‘Hebdo" erhoben. Der Vorfall sollte sich bereits ein Jahr zuvor im September 2011 ereignet haben, schrieb das Blatt unter Hinweis auf einen Informanten in der Bundesverwaltung. Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich stellte ein Verfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von Comparis.ch allerdings ein, weil es keinen Hackerangriff gegeben habe. In ihrer Begründung kritisierte die Staatsanwaltschaft das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) scharf. Denn die Anzeige wegen dieses vermeintlichen Hacker-Angriffs sei Teil eines politischen und taktischen Manövers der Bundesverwaltung gegen Comparis.ch gewesen. Das EDI habe sie als Vorwand genutzt, um von einer Einigung mit Comparis.ch zurückzutreten. Mit dem Vergleich zwischen dem BAG und Comparis.ch war zuvor eine mehrjährige Auseinandersetzung wegen des Prämienrechners Priminfo.ch beigelegt worden.



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