Im Patentstreit mit Qualcomm hat Apple in Deutschland Rekurs gegen ein Gerichtsurteil eingelegt, das den Verkauf von mehreren iPhone-Typen verbietet (Bild: Apple)

Das Münchner Landgericht hat am 20 Dezember im Patentsstreit zwischen dem US-Chipkonzern Qualcomm und der iPhone-Erfinderin Apple ein Verkaufsverbot für bestimmte iPhone-Modelle in Deutschland verfügt. Apple hat nun gegen diese Gerichtsentscheidung Berufung eingelegt.

Dem Urteil zufolge dürfte Apple wegen der Verletzung von Qualcomm-Patenten künftig keine Geräte der iPhone-Modellreihen 7, 7plus, 8, 8plus und X mehr in der Bundesrepublik verkaufen. Aber bereits damals hatte Apple angekündigt, in die Berufung zu gehen. Nun reagierte Apple auf den jüngsten Schritt des Kontrahenten: Am Donnerstag hinterlegte Qualcomm eine Sicherheit von 1,34 Milliarden Dollar, die das Gericht zur Wirksamkeit des Verkaufsstopps gefordert hatte.

Qualcomm hat damit nach eigenen Angaben die Bedingung für ein sofortiges Verkaufsverbot für die iPhone-Modelle erfüllt. Die Summe ist für den Fall gedacht, dass das Urteil von einem höheren Gericht wieder aufgehoben wird und Apple für den Verkaufsstopp entschädigt werden muss. Das Landgericht hatte entschieden, dass Apple mit einer in den iPhones eingesetzten Energiespartechnologie Qualcomm-Patente verletzt hat. Der grösste Apple-Händler in Deutschland, die Tochter des Telekom-Konzerns Freenet Gravis, hatte am Freitag noch sämtliche iPhones in den Regalen.

Die Bundesrepublik ist nur einer von mehreren Schauplätzen des Streites zwischen den beiden US-Konzernen. Zuvor ist Qualcomm bereits gegen den Verkauf von iPhones in den USA und China vorgegangen. Während Qualcomm dem iPhone-Hersteller die Verletzung von Patenten vorwirft, beschuldigt Apple den Chiphersteller, seine Marktmacht zu missbrauchen.