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Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat im Verfahren um Datenschutzverstösse in seinem App-Center vor dem deutschen Bundesgerichtshof eine herbe Niederlage einstecken müssen. Dem vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), bei der es auch um die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen gegangen ist.

"Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag. Viel zu oft stehen Verbraucher datenhungrigen Anbietern im Internet hilflos gegenüber. Immer wieder ignorieren Anbieter Datenschutzpflichten und damit Datenschutzrechte von Verbrauchern", kommentiert Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des VZBV.

Der VZBV hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) bereits im Jahr 2012 verklagt. Damals ging es um Datenschutzverstösse im Spiele-Center des sozialen Netzwerks. Meta (Facebook) nahm sich beispielsweise das Recht heraus, Nutzerdaten wie die E-Mail-Adresse und weitere private Account-Informationen an Spiele-Anbieter weiterzugeben.

Die Vorinstanzen bejahten den Verstoss. Jedoch wurde vom Bundesgerichtshof hinterfragt, ob der VZBV in solchen Fällen klagebefugt ist. Dies hatte der vom Bundesgerichtshof eingebundene Europäische Gerichtshof im Juli 2024 auch für Fälle bestätigt, in denen es um die Verletzung von Informationspflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht.

Bereits 2022 bestätigte der Europäische Gerichtshof die Klagebefugnis bei Verstössen gegen die DSGVO. Mit dem jetztigen Urteil hat der Bundesgerichtshof die vorangegangenen Urteile des Europäische Gerichtshofs auf den konkreten Fall angewendet, heisst es abschliessend.