Symbolbild: Pixabay/ Geralt

Der neue Medienstaatsvertrag in Deutschland mit Regeln für Rundfunk und Online-Plattformen ist in Kraft. Er soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk festlegt. Das Neue: Er gilt auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs, also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen, sowie für soziale Medien und Plattformen wie Suchmaschinen, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren.

Internet-Plattformen sollen zum Beispiel künftig transparent machen, nach welchen Algorithmen sie Medieninhalte zeigen. Plattformen dürfen auch bestimmte Inhalte nicht ohne gerechtfertigten Grund in den Hintergrund rücken.