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Ab 2017 können Unternehmen und Behörden die Integrität und Herkunft ihrer digitalen Dokumente mittels Zertifikaten garantieren. Die entsprechenden Modalitäten sind in der Totalrevision der Verordnung über die elektronische Signatur festgelegt, die der Bundesrat nun an seiner Sitzung vom 23. November genehmigt hat. Dadurch ist es etwa Banken möglich, die Identität ihrer Kunden festzustellen, ohne dass diese physisch anwesend sind.

Die revidierte Verordnung soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, gleichzeitig mit dem neuen Gesetz über die elektronische Signatur (ZertES), welches das Parlament bereits am 18. März 2016 verabschiedet hat. Das Bakom (Bundesamt für Kommunikation) wird bis dahin die technischen und administrativen Vorschriften überarbeiten, die diese Bestimmungen präzisieren und ergänzen.

Die neue Rechtsgrundlage zur elektronischen Signatur soll laut Bakom ein breites Angebot an sicheren Zertifizierungsdiensten fördern. So könnten Unternehmen dank des "geregelten" elektronischen Siegels die Integrität und die Herkunft ihrer elektronischen Dokumente wie zum Beispiel Rechnungen garantieren. Die Behörden wiederum könnten dieses Siegel verwenden, um ihre Internetpublikationen, wie die Texte der Amtlichen Sammlung oder des Bundesblatts, zu zertifizieren oder bestimmte Beschlüsse zu signieren.

Die neuen geregelten Zertifikate können als Mittel zur elektronischen Identifikation dienen, um insbesondere Online-Dienste zu nutzen. Ausserdem könnten damit elektronische Daten verschlüsselt werden, deren Vertraulichkeit so während der Übertragung sichergestellt wird, betont das Bakom.

Mit der neuen Verordnung kann auch die Identität einer Person, die eine digitale Transaktion, wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos, vornehmen will, mittels audiovisueller Kommunikation in Echtzeit festgestellt werden.



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