Symbolbild: Pixabay/Geralt

Der Nationalrat hat erste Entscheide zur Modernisierung des Urheberrechts gefällt. Mit der Revision sollen die Interessen von Kulturschaffenden besser geschützt werden, ohne dass die Internetnutzer kriminalisiert werden. Wer illegale Angebote zum persönlichen Gebrauch konsumiert, soll weiterhin nicht belangt werden. Leer gehen die Journalisten aus. Ihre Werke erhalten keinen weiterreichenden Schutz.

Zugestimmt hat der Nationalrat einer Ausweitung des Schutzes für Fotografien. Aktuelle schützt das Urheberrecht Fotografien ja nur dann, wenn sie einen individuellen Charakter aufweisen. Professionelle Fotografen und Hobbyfotografen können sich kaum gegen eine ungewollte Übernahme ihrer Bilder wehren. Künftig sollen jedoach alle Fotografien geschützt sein. Im Grundsatz war das nicht umstritten. Zu reden gab die genaue Ausgestaltung des Schutzes. Die vorberatende Kommission schlug eine Änderung vor, die aus ihrer Sicht den Schutz zusätzlich verbessert hätte. Der Rat beschloss aber, bei der Version des Bundesrates zu blieben.

Auch ist der Nationalrat damit einverstanden, dass Filmschaffende eine Vergütung für die Video-on-Demand-Verwendung erhalten. Diese würde durch die Verwertungsgesellschaften eingezogen. Die Regelung soll der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und dem Verschwinden der Videotheken Rechnung tragen. Heute erzielen die Filmschaffenden deshalb geringere Erlöse. Das System der Video-on-Demand-Vergütung ist beschränkt auf Filme von Schweizer Produzenten sowie auf Filme aus Ländern, die einen kollektiv wahrzunehmenden Vergütungsanspruch vorsehen.

Zur Diskussion stand darüber hinaus ein Schutz für journalistische Werke. Eine Kommissionsminderheit beantragte eine Regelung, wonach die Betreiber sozialer Netzwerke den Urhebern oder Verlagen eine Vergütung schulden würden, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen. Der Rat lehnte das mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Die Mehrheit befand, die Medienkrise sei so nicht zu lösen. Es sei unklar, wie die Plattformen für das Verhalten der Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Zudem hätten die Medienschaffenden selbst ein Interesse daran, gelesen zu werden.

Der Nationalrat berät heute, Freitag, weiter. Unter anderem soll ein Entscheid über die umstrittene Regelung zum zeitversetzten Fernsehen fallen, welche die Kommission vorschlägt. Beim Replay-TV schalten viele Zuseher bei Werbung auf Schnellvorlauf, wodurch Werbeeinnahmen entfallen. Die Kommission will nun im Gesetz verankern, dass die TV-Sender mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln. Werbung soll nur übersprungen werden dürfen, wenn das Sendeunternehmen zustimmt.