Bild: NCSC

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Cybersicherheit soll das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in ein Bundesamt überführt werden. Und zwar soll es laut Beschluss des Bundesrates im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angesiedelt werden. Dazu hat der Bundesrat das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) bis Ende März 2023 die Strukturen des neuen Bundesamtes zu erarbeiten.

Die Gewährleistung der Cybersicherheit sei zu einer unverzichtbaren Aufgabe des Bundes geworden, heisst es zur Begründung in einer Aussendung des Bundesrates. 2019 habe der Bundesrat mit der Schaffung des NCSC als Einheit des Generalsekretariats des EFD einen wichtigen Grundstein gelegt, um die vielfältigen Herausforderungen im Bereich Cyber anzugehen. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des NCSC habe der Bundesrat im Frühling 2022 beschlossen, das NCSC in ein Bundesamt zu überführen. Nun habe der Bundesrat entschieden, das neue Bundesamt im VBS anzusiedeln.

Das NCSC werde dank den Synergien mit den im VBS bereits vorhandenen Fähigkeiten im Bereich Cybersicherheit gestärkt. Es übernehme weiterhin die Kernaufgaben der Cybersicherheit, wozu die Unterstützung von Wirtschaft und Bevölkerung bei der Bewältigung von Cybervorfällen, die Bereitstellung einer nationalen Melde- und Anlaufstelle, die Verbreitung von Informationen und Warnungen zu Cyberbedrohungen und Schutzmassnahmen, die Sensibilisierung der Bevölkerung und der Schutz der Bundesverwaltung gehörten. Bei der Umsetzung seiner Aufgaben werde das NCSC weiterhin sehr eng mit weiteren Bundesstellen, den Kantonen, der Wirtschaft und den Hochschulen zusammenarbeiten, heisst es in der Mitteilung. Das neue Bundesamt werde demnach eine zivile Einheit der Bundesverwaltung bleiben. Das VBS sei beauftragt worden, bis Ende März 2023 aufzuzeigen, wie die zivile Sicherheit gegenüber den militärischen Aufgaben im Departement institutionell abgegrenzt und gestärkt werde.

Mit der ebenfalls verabschiedeten Botschaft zur Einführung einer Meldepflicht für kritische Infrastrukturen bei Cyberangriffen seien die gesetzlichen Grundlagen für die Aufgaben des NCSC bereits erarbeitet worden.



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