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Das Bundesgericht hat heute sein Urteil im Sanktionsverfahren der Wettbewerbskommission (Weko) in Sachen Mobilterminierungsgebühren bekannt gegeben. Darin wird der Beschwerde von Swisscom gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Marktbeherrschung von Swisscom bei der Mobilterminierung stattgegeben.

Zudem wird die vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen. Im Urteil konstatiert das Bundesgericht, dass sich die Swisscom bei der Festlegung der Mobilterminierungsgebühren nicht missbräuchlich verhalten habe und für eine Feststellung der Marktbeherrschung von Swisscom keine rechtliche Grundlage bestehe. Das Bundesgericht folgt damit der Argumentation von Swisscom und hebt die von der Weko in Sachen Mobilterminierungsgebühren erlassene Sanktionsverfügung wieder auf. Was für Swisscom bedeutet, dass sie die ihr von der Weko aufgebrummte Busse in Höhe von CHF 333 Mio. definitiv nicht bezahlen muss.

Aus der Sicht der Weko war die Intervention gegen die im europäischen Vergleich sehr hohen Terminierungspreise aber dennoch nicht ohne Erfolg, wie die Weko mitteilt. Die Terminierungspreise seien von damals (Mai 2005) 33.5 Rp auf heute weniger als 10 Rp gesunken. Eine erste Senkung von 33.5 auf 20 Rp habe Swisscom auf den 1. Juni 2005 vorgenommen, kurz nachdem das Sekretariat Swisscom mit seinen Untersuchungsergebnissen konfrontiert habe.

Zur Erinnerung: Die Weko eröffnete im Oktober 2002 gegen die drei Mobilfunkbetreiber Swisscom, Sunrise und Orange eine Untersuchung zu den Mobilterminierungsgebühren. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber anderen Fernmeldedienstanbietern für die Terminierung von Anrufen in seinem Netz in Rechnung. Die Weko gelangte zum Ergebnis, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht habe, indem sie in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 von den anderen Fernmeldedienstanbietern unangemessen hohe Preise erzwungen habe. Sie verfügte deshalb eine Busse gegen Swisscom in Höhe von CHF 333 Mio. Gleichzeitig führte die Weko die Untersuchung betreffend Mobilterminierungsgebühren für die Zeit nach dem 31. Mai 2005 gegen alle drei Mobilfunkbetreiber weiter. Auf Beschwerde von Swisscom hatte das Bundesverwaltungsgericht zwar die marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung bestätigt, jedoch den Missbrauchsvorwurf der Weko zurückgewiesen und die Busse aufgehoben. Gegen die Feststellung der marktbeherrschenden Stellung hatte Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt, während die Beschwerde des EVD sich gegen die Aufhebung des Missbrauchsvorwurfs und der Busse richtete.



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