Meta der Deutschen Telekom rund 30 Millionen Euro zahlen. Damit bestätigt das Oberlandesgericht Düsseldorf ein vorinstanzliches Urteil, das der Telekom millionenschwere Zahlungsansprüche für Datendienste gegenüber dem Meta-Tochterkonzern Edge Network Services einräumte. Eine Revision lässt das Gericht nicht zu.
Die Telekom hatte gegenüber Edge Network für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren Vergütungsansprüche in Millionenhöhe auf Grundlage der von ihr erstellten Abrechnungen geltend gemacht. Dabei ging es um Daten für Anwendungen wie Facebook, Whatsapp oder Instagram. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein und die Telekom zog vor Gericht. Die Daten übermittelte sie jedoch weiter. Edge hatte dann bestritten, dass das Unternehmen für die Leistungen zahlen müsse, denn es habe keinen Vertrag mit der Telekom gegeben. Das Gericht sah dies nun anders.
Die Telekom und Edge Network hatten zunächst vor dem Landgericht Köln um die Zahlungen gerungen. Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Entscheidung des Landgerichts. Dagegen kann Edge Network nun eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erheben. Gibt der Bundesgerichtshof der Nichtzulassungsbeschwerde statt, wird das Verfahren automatisch als Revisionsverfahren fortgeführt. Anderenfalls werde das Urteil rechtskräftig, heisst es.
