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Wie der Bundesrat mitteilt, soll der Zugang zu den Informationen des Bundes im Internet für Menschen mit Behinderung verbessert werden. Dazu hat er einen Aktionsplan zur E-Accessibility bis 2017 verabschiedet. Ziel sei es, die Vorgaben zur Barrierefreiheit in alle relevanten Abläufe und Strukturen zu integrieren.

Der Aktionsplan E-Accessibility 2015-2017 umfasst den Angaben des Bundesrates zufolge Massnahmen zur Unterstützung der Departemente und Ämter, zur Bereitstellung von Hilfsmitteln und zur Erarbeitung von E-Accessibility-Empfehlungen. So soll etwa eine zentrale Informationsplattform erstellt werden, um den Austausch von Wissen und Erfahrungen sicherzustellen. Konkret müssten Webseiten, elektronische Dokumente und Applikationen so ausgestaltet sein, dass sie mit Vorleseprogrammen gelesen und auch ohne Maus angesteuert werden könnten, heisst es.

Der Aktionsplan wurde durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Internet-Barrierefreiheit ausgearbeitet. Diese wurde im Juni 2014 vom Bundesrat eingesetzt und soll die Massnahmen bis 2017 umsetzen. Dabei werde sie durch eine auf drei Jahre befristete Geschäftsstelle E-Accessibility Bund unterstützt, die der Bundesrat ebenfalls 2014 beschlossen hat.

Der Bund ist seit 2004 dazu verpflichtet, sein Angebot im Internet barrierefrei zu gestalten. Mit dem Aktionsplan trage der Bund zudem den Vorgaben des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) Rechnung, so die Mitteilung. Es ist im Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten.

In der Schweiz leben über 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Für sie bietet das Internet ein enormes Potential für mehr Chancengleichheit und Selbstständigkeit.



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