Keine Sonntagsarbeit bei Amazon Deutschland (Symbolbild: Pixabay/ Aixklusiv)

Das zur Weihnachtszeit massiv ansteigende Geschäft beim Internet-Händler Amazon rechtfertigt laut einem Urteil keine Sonntagsarbeit. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) im nordrhein-westfälischen Münster in einem Grundsatzbeschluss entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz bestätigt. Amazon hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf um Genehmigung für den Einsatz von 800 Personen im Logistikzentrum Rheinberg an zwei Adventssonntagen angesucht.

Das Unternehmen hatte argumentiert, dass ihm ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismässiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden können. Laut dem Gericht hat Amazon auch für seine zehn anderen deutschen Logistikzentren Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit beantragt.

Dagegen hatte die Gewerkschaft Verdi geklagt und sich nun in Münster durchgesetzt. Das dortige OVG schloss sich der Argumentation Amazons nicht an und verwies auf den im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag. Ausnahmen seien nur möglich, wenn "besondere Verhältnisse von Aussen" vorliegen. Die sah die 4. Kammer des OVG aber nicht gegeben.