Symbolbild: Pixabay/Geralt

In der Schweiz sollen künftig nicht nur Onlinedienste wie Google und X Urheberrechtsgebühren bezahlen müssen, wenn sie Auszüge aus Zeitungsartikeln anzeigen, sondern der Nationalrat will fortan auch Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI) ins Leistungsschutzrecht mit einbeziehen.

Die entsprechende Vorlage für die Anpassung des Urheberrechts schickte die grosse Kammer nun mit dieser Forderung an den Bundesrat zurück. Und zwar tat er dies auf Antrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N). Deren Mehrheit stellte fest, dass die Verwaltung vertieft prüfen solle, wie künstliche Intelligenz (KI) die Funktionsweise von Plattformen und Suchmaschinen verändere und welche Folgen dies auf die Vorlage habe.

Den Auftrag, journalistische und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte vor missbräuchlicher Nutzung durch KI-Anbieter zu schützen, hat der Bundesrat bereits erhalten. Das Parlament überwies ihm dazu eine Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi (SZ). Über eine etwaige Rückweisung zu entscheiden hat nun der Ständerat.

Medienunternehmen argumentieren, dass KI-Anbieter wie Google (im "AI Mode") journalistische Inhalte nutzen, um KI-generierte Antworten zu erstellen, ohne dafür zu zahlen, was ein Leistungsschutzrecht notwendiger denn je mache. Während in der Schweiz nun der Fokus auf der Einbeziehung von KI im Leistungsschutzrecht liegt, war dies im ursprünglichen Entwurf des Bundesrats für ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen noch nicht primär vorgesehen, sondern ist Gegenstand der separaten Motion Gössi.

Das Ziel sei, dass Medienhäuser eine Vergütung erhalten, wenn ihre Inhalte als Trainingsdaten für KI-Modelle oder zur Generierung von KI-Inhalten verwendet werden.