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Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz hat die Geschäftsstelle E-Government Schweiz beauftragt, gemeinsam mit der interföderalen Arbeitsgruppe die Grundlagendokumente E-Government-Strategie bis Ende August 2015 zu finalisieren. Die Ratifizierungsphase zur E-Government-Strategie und zur öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen soll im September 2015 starten.

Die Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit von 2008 ist laut Aussendung des Eidgenössischen Finanzdepartementes noch bis Ende 2015 gültig. Vor diesem Hintergrund habe der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz seine Geschäftsstelle Ende 2013 beauftragt, den Prozess zur Weiterentwicklung der nötigen institutionellen Grundlagen für die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 zu führen. Gemeinsam mit einem erweiterten Projektteam aus E-Government-Fachleuten aller Staatsebenen habe die Geschäftsstelle in diesem Rahmen die E-Government-Strategie und die Rahmenvereinbarung überarbeitet sowie ein neues Umsetzungskonzept erstellt. Zu diesen erneuerten Grundlagen hat der Steuerungsausschuss im Februar 2015 Bund, Kantone und Gemeinden konsultiert.

Die in den Grundlagendokumenten vorgeschlagenen Neuerungen in der E-Government-Zusammenarbeit stossen der Mitteilung zufolge bei allen drei föderalen Ebenen auf breite Zustimmung. Insbesondere werde begrüsst, dass der Fokus der gemeinsamen Anstrengungen auf wenigen strategischen Leistungen und Projekten liege. Diese sollen in einem Schwerpunktplan geführt und begleitet werden, der den bisherigen Katalog priorisierter Vorhaben sowie den Aktionsplan ersetze. Auch die Weiterentwicklung in der Organisation, darunter die Trennung von strategischer und operativer Steuerung und die damit verbundene Einsetzung eines Planungsausschusses, entsprechen demnach einem Konsens. Die Gemeinden unterstreichen in ihrer Stellungnahme, dass insbesondere Schlüsselmodule wie die elektronische Identität sowie Projekte mit hohem Multiplikationspotenzial wie die elektronische Umzugsmeldung im Zentrum der gemeinsamen Arbeiten stehen sollen.

Sowohl Bund als auch die Kantone seien als Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung bereit, die gemeinsamen E-Government-Anstrengungen je zur Hälfte zu finanzieren, ist der Mitteilung weiters zu entnehmen. Neu tragen Bund und Kantone demnach ab 2016 auch die Kosten für die Geschäftsstelle E-Government Schweiz paritätisch. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) fordert in ihrer Stellungnahme allerdings, dass das Konzept «Schwerpunktplan» noch konkretisiert und die inhaltliche Ausrichtung des Schwerpunktplans 2016 - 2019 ausgearbeitet werden sollen.

Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz habe neben den Grundlagendokumenten zudem Kenntnis von den vorgeschlagenen operativen Zielen für den Schwerpunktplan 2016 - 2019 genommen. Aufgrund der eingegangenen Forderungen der KdK habe er die Geschäftsstelle beauftragt, gemeinsam mit der interföderalen Arbeitsgruppe die operativen Ziele und die für die Umsetzung nötigen Massnahmen weiter auszuarbeiten. In der Ratifizierungsphase, die im September 2015 starte, soll neben der gemäss den Stellungnahmen aus der Konsultation finalisierten Strategie und Rahmenvereinbarung auch eine erste Version des Schwerpunktplans 2016 - 2019 von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Kenntnis vorgelegt werden. Die Verabschiedung des ersten Schwerpunktplans ist auf 2016 vorgesehen.



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