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Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat am 22. Januar dieses Jahres einen Einigungsvorschlag präsentiert, wie die gegenwärtige Blockade im Bereich Arbeitszeiterfassung überwunden werden soll. Der ICT-Anbieterverband Swico ortet in diesem Vorschlag zwar einen Schritt in die richtige Richtung, sieht aber noch einen weiten Weg bis zu einer tatsächlich arbeitnehmerfreundlichen Lösung, wie er heute via Communiqué mitteilte.

Der mit dem Arbeitgeberverband und dem Gewerkschaftsbund abgestimmte Entwurf sieht vor, dass die Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes mit zwei Artikeln ergänzt wird:
* Erstens soll auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden können bei Mitarbeitenden mit einem AHV-pflichtigen Lohn von über 120.000 Fr. (inkl. Boni), welche über sehr grosse Arbeitszeitsouveränität verfügen. Zudem muss der Verzicht im Rahmen eines Branchen- oder Unternehmens-Gesamtarbeitsvertrags erfolgen.
* Zweitens kann eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (notieren der täglichen Arbeitszeit) für Arbeitnehmende mit gewisser Zeitsouveränität durch eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft erfolgen.

Für den Swico ist es laut Communiqué eine Tatsache, dass sich in den letzten Jahren die Diskrepanz zwischen der Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung und der Realität des Arbeitsalltags laufend vergrössert hat. Dies auch weil immer mehr Mitarbeitende zeitlich und örtlich flexibel arbeiten, was notabene die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtere, wie es im Schreiben heisst.

Noch sei nicht klar, was diese Einigung für die ICT-Wirtschaft bedeuten könne. Die Variante 1 komme zum vornherein nicht in Frage, da in der ICT-Branche keine Gesamtarbeitsverträge gelten würden. Bei der Variante 2 stellten sich der Ansicht des Swico nach folgende Fragen:
* Wie wird das notwendige Ausmass der Zeitsouveränität definiert?
* Welche Anforderungen werden an die Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft gestellt?
* Was bedeutet konkret die geforderte paritätische Begleitung der Einhaltung?

Wenn die erleichterte Arbeitszeiterfassung mit einfachen Mitteln betriebsintern geregelt werden könne, dann bringe die vorgeschlagene Lösung den ICT-Betrieben immerhin eine gewisse Entlastung. Von einer wirklich unbürokratischen und arbeitnehmerfreundlichen Lösung seien wir aber immer noch weit entfernt, betont der ICT-Anbieterverband.