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Schon wieder sehen sich die Gerichte mit einem Fall konfrontiert, bei dem das Beschaffungsrecht in der öffentlichen Verwaltung verletzt worden ist. Diesmal geht es um den ehemaligen Leiter der Dienststelle Informatik des Kantons Luzern, der sich nun vor Gericht wegen der möglichen Annahme von Schmiergeldern verantworten muss.

Dem ehemaligen Verwaltungskadermann wird ungetreue Amtsführung, Vorteilsnahme sowie Urkundenfälschung zur Last gelegt. Er soll mit Lieferanten seiner Dienststelle Provisions- und Tippgeberverträge abgeschlossen haben, und bei der Erteilung von Aufträgen habe er dann Provisionen bezogen und diese nicht an den Kanton weitergegeben, so die Vorwürfe. Bei der Schlusseinvernahme durch die Staatsanwaltschaft am Dienstag dieser Woche wies der Beschuldigte die Vorwürfe allerdings zurück.