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Ein Projekt der OST – Ostschweizer Fachhochschule, Unicef Schweiz und Liechtenstein sowie der PH Luzern möchte den Kindern ihre Rechte per App näher bringen. Damit wird einerseits der Auftrag der UN-Kinderrechtskonvention erfüllt und andererseits dem Medienverhalten der Kinder entsprochen. Aktuell laufen die Vorbereitungen für Gestaltungsworkshops mit Kindern.

Gemäss der 1997 in der Schweiz in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte des Kindes hat jedes Kind unter anderem das Recht auf Leben, das Recht nicht diskriminiert zu werden, das Recht auf Mitbestimmung, das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt und das Recht auf Bildung. Kinder haben darüber hinaus auch das Recht, informiert zu werden und Lernerfahrungen zu sammeln.

Doch nicht jedes Kind kennt die eigenen Rechte, wie ein Bericht des Netzwerk Kinderrechte Schweiz zeigt. Die Informationsvermittlung zum Thema Kinderrechte richtet sich oftmals an Erwachsene und erfolgt heute zumeist über Printmedien, obschon Kinder und Jugendliche sich verstärkt über Smartphones informieren. Das von der OST – Ostschweizer Fachhochschule, Unicef Schweiz und Liechtenstein sowie der Pädagogischen Hochschule Luzern initiierte Projekt setzt hier an. Es entwickelt in einem interdisziplinären Team eine digitale Lösung zur Vermittlung und Wahrnehmung der Kinderrechte für Kinder. Das Projekt wird von der Paul Schiller Stiftung, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie Unicef finanziert.

Kinder als Experten

Um die Web-Anwendung möglichst zielgruppengerecht entwickeln zu können, werden 6- bis 12-jährige Kinder im kommenden Herbst in kindgerechten Workshops einbezogen. Dabei liegt der Fokus unter anderem auf vulnerablen und gefährdeten Gruppen: "Kinder in schwierigen Situationen sollen künftig die Möglichkeit haben, sich über die Web-App über ihre Rechte und über mögliche Anlaufstellen zu informieren", so Regula Flisch, Dozentin mit Fokus auf Kindesschutz und Initiantin der Projektidee. Ergänzend wirkt ein breites Netzwerk an Schweizer Fachpersonen im Bereich der Kinderrechte bei der Konzeption der Anwendung mit. "Unsere digitale Lösung soll bereits bestehende Offline-Produkte optimal ergänzen und von möglichst vielen im Bereich der Kinderrechte tätigen Organisationen in der Schweiz unterstützt, genutzt und verbreitet werden", formuliert Matthias Baldauf, Co-Projektleiter und Professor am Institut für Informations- und Prozessmanagement an der OST, eines der Ziele des Projektes.

Mittels altersgerechter Workshops sowie fachlicher An- und Begleitung von Kindergruppen soll ein passendes App-Konzept erarbeitet werden. Diese Workshops finden im Herbst mit Kindern in verschiedenen Landesteilen (Deutschschweiz, Romandie, Tessin) und aus unterschiedlichen sozialen Kontexten statt, berücksichtigen somit verschiedene Sichtweisen, so Co-Projektleiterin Selina Ingold, Professorin am Institut für Innovation, Design und Engineering der OST. "Die einzelnen Kinderrechte sollen trotz ihres eher trockenen Inhalts für die Kinder spielerisch und interaktiv aufbereitet werden", ergänzt Nicole Hinder, Bereichsleiterin Child Rights Advocacy und Mitglied der Geschäftsleitung bei Unicef Schweiz und Liechtenstein.

Des Weiteren werden mit der Zielgruppe ergänzende nützliche digitale Services im Bereich der Kinderrechte identifiziert und erarbeitet, welche sie bei der Wahrnehmung dieser Rechte unterstützen. Mögliche Ideen sind hier ein Quiz zur Einschätzung der eigenen Situation oder ein Notruf-Knopf. In der finalen Projektetappe wird das partizipativ entwickelte Konzept als Web-App umgesetzt. Zusammen mit entsprechendem Informationsmaterial wird die App vom Projektnetzwerk, bestehend aus diversen Schweizer Kinderrechtsinstitutionen, verbreitet. "Durch die Optimierung der Web-Anwendung für Smartphones soll eine möglichst grosse Verbreitung und Verwendung auch bei Fachpersonen im schulischen wie ausserschulischen Bereich ermöglicht werden. Damit wird eine multiplikative Wirkung erzielt", erhofft sich Co-Projektleiterin Ingold.

Neue Partizipationsmöglichkeiten

"Eine solche Anwendung zum Thema Kinderrechte für Kinder und deren Entwicklung mit Kindern existieren bislang in der Schweiz nicht", erklärt Thomas Kirchschläger, Verantwortlicher für Menschenrechtsbildung an der PH Luzern. "Nach unseren Erfahrungen in der Menschenrechtsbildung ist es wichtig, Kindern immer wieder neue Zugänge und Partizipationsmöglichkeiten zu eröffnen, wenn es um ihre Rechte geht. Der Blick über die Landes-, Themen- sowie Altersgrenze hinaus zeigt einige ähnliche Projektansätze auf, zum Beispiel in Österreich oder im Bundesland Hessen, die uns als Referenzen im Projekt dienen werden", so Kirchschläger.
https://www.ost.ch

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde als internationales Menschenrechtsinstrument entwickelt und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1989 ratifiziert. Es ist das erste verbindliche Abkommen, das die internationale Anerkennung der Menschenrechte von Kindern festschreibt. Die in 54 Artikeln festgehaltenen Kinderrechte sind unteilbar und universell gültig und stellen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle aller Kinder dar.
Ziel der Staatengemeinschaft war es, die Rechte des Kindes in der UN-Konvention festzuhalten und diese "Menschenrechte für Kinder" dadurch in allen Mitgliedstaaten rechtlich verbindlicher zu machen. Die Konvention ist seit 1997 in der Schweiz in Kraft. Die UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 beruhen auf vier Grundprinzipien: