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Kim Schmitz alias Kim Dotcom ist nach wie vor im Clinch mit den neuseeländischen Behörden: Dem umstrittenen Online-Unternehmer droht nach wie vor die Auslieferung an die USA, wo er sich unter anderem wegen zahlreicher Urheberrechtsvorwürfe vor Gericht verantworten soll. Erst im Dezember war er mit einem Antrag gegen das Auslieferungsverfahren weitgehend gescheitert. Von acht Einwänden wurde nur einer stattgegeben, mit dem sich im Februar nun ein Bundesgericht auseinandersetzen wird.

In seiner Verteidigung beruft sich Dotcom darauf, dass die gross angelegte Razzia auf seinem Anwesen im Jahr 2012 nicht rechtens gewesen sein soll. Konkret erklären seine Anwälte, dass der dafür ausgestellte Haftbefehl fehlerhaft gewesen sein soll. Der Megaupload-Gründer geht nun in die Offensive und hat eine milliardenschwere Schadenersatzklage gegen die neuseeländische Regierung eingebracht, berichtet Torrentfreak. Für jeden der 66 Millionen Nutzer berechnet man eine Schadenssumme von 40 Dollar für den erwarteten Unternehmenswert zur Handelspremiere, woraus sich ein Wert von 2,6 Milliarden Dollar ergibt. Megaupload erzielte damals einen Gewinn von 45 Millionen Dollar jährlich. Dotcom selbst hält Anteile in der Höhe von 68 Prozent.

Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern zeigt sich in einer Stellungnahme gegenüber Radio New Zealand nicht überrascht von dem Vorgehen. Die Chancen der Klage sind angesichts des bisherigen Verlaufs allerdings als gering einzustufen. Es ist nicht das erste Mal, dass Dotcom die Validität des Haftbefehls angreift, vorgebrachte Einwände wurden allerdings vom Höchstgericht verneint. Angesichts der im Februar anstehenden Auslieferungsverhandlung könnte sich Dotcom mit der Klage allerdings weitere Zeit herausschlagen.



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