Grafik: Rechnungshof

Der österreichische Rechnungshof hat geprüft, wie Behörden mit Drohnen der zivilen Luftfahrt umgehen. Weder die Austro Control noch die Flughäfen in Österreich verfügen demnach über stationäre Drohnenabwehrsysteme. Zudem waren nur rund sieben Prozent der bewilligungspflichtigen Drohnen tatsächlich bewilligt. Und: Privatpersonen können nur eingeschränkt dagegen vorgehen, wenn sie sich durch Drohnen gestört fühlen. Das zeigt der Rechnungshof Österreich in seinem jetzt publizierten Bericht über "Drohnen in der zivilen Luftfahrt".

Gemäss dem Rechnungshofbericht verfügen Österreichs Flughäfen über keine wirksame Möglichkeit zur Abwehr von Drohnen. Im Notfall konnte im überprüften Zeitraum 2013 bis 2017 nur auf Drohnenabwehrgeräte des Innenministeriums zurückgegriffen werden. Diese mussten allerdings erst zum Flughafen transportiert werden. Sie wären somit erst zeitverzögert einsetzbar gewesen.

Im Bericht wird betont, dass Flughäfen besonders gefährdet seien, weil sich hier Flugzeuge bei Start und Landung im Luftraum unter 150 Metern bewegen. Das sei die maximal erlaubte Flughöhe für Drohnen. Flugzeuge könnten zu Flugmanövern veranlasst werden, etwa um eine Kollision mit einer Drohne zu vermeiden.

Weil ein erhebliches Risiko für Personen- und Sachschäden bestehe, empfiehlt der Rechnungshof Österreich dem Innenministerium, für die größten Flughäfen zumindest je ein Drohnenabwehrsystem vor Ort bereitzustellen. So könnte im Ernstfall schnell reagiert werden. Zudem sollen Strategien zur Drohnenabwehr für Flughäfen entwickelt werden. International finden entsprechende Versuche bereits statt: So wird der Einsatz von Greifvögeln, Netzpistolen und Laserkanonen getestet. In Österreich wurden zum Zeitpunkt der Prüfung zwei Forschungsprojekte durchgeführt, die sich mit Sicherheitsaspekten bei Drohnen beschäftigen.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Verkehrsministerium, dem Innenministerium und der Austro Control, die daraus gewonnenen Erkenntnisse zu bündeln und stärker zusammenzuarbeiten.

Keine Sondererlaubnis für die Cobra

Die Luftfahrtagentur der Austro Control ist derzeit für die Bewilligung der Drohnenarten "Luftfahrzeuge der Klasse 1" und "Luftfahrzeuge der Klasse 2" zuständig. 2014 bis 2018 erteilte sie 6.751 Drohnen-Bewilligungen. Sie ging davon aus, dass in Österreich wesentlich mehr Drohnen ohne entsprechende Bewilligung betrieben werden.

Die Austro Control bewilligte Betriebszeiten für Drohnen in der Regel von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie am Samstag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Zudem gestattete sie Drohnenflüge nur über unbesiedeltem Gebiet mit einem Abstand von 150 Metern zu Siedlungen. Auch für das Einsatzkommando Cobra der Polizei wollte die Austro Control zunächst keine Ausnahme machen. Die Cobra hatte eine Bewilligung für Aufklärungs- und Einsatzflüge im dicht besiedelten oder zumindest besiedelten Gebiet beantragt. Verhandlungen bezüglich realistischer Bewilligungsparameter zogen sich vom Februar 2018 bis zur Zeit der Rechnungshofprüfung vor Ort im Oktober 2018. Die Austro Control erlaubte schließlich der Cobra den Drohneneinsatz zeitlich begrenzt durch Morgen- bzw. Abenddämmerung und befristet auf ein Jahr.

Der Rechnungshof Österreich hält kritisch fest, dass das Einsatzkommando Cobra aufgrund des verzögerten Bewilligungsverfahrens über acht Monate Drohnen für Spezialaufgaben besaß, diese jedoch nur sehr eingeschränkt nutzen durfte. Bestimmte festzulegende Einsatzorganisationen sollten von diesem Bewilligungsverfahren ausgenommen werden.

Nur sieben Prozent der Drohnen sind bewilligt

Laut Wirtschaftskammer Österreich wurden in den Jahren 2015 bis 2017 rund 52.000 Drohnen verkauft. Spielzeug- und Profidrohnen sind hier ausgenommen. Von 2014 bis 2017 stellte die Austro Control 3.890 Bewilligungsbescheide aus. Das heißt, nur etwa sieben Prozent der Drohnennutzerinnen und -nutzer waren der Bewilligungspflicht nachgekommen. Diese geringe Bewilligungsquote wird vom Rechnunghof Österreich stark kritisiert.

Neben den bereits erwähnten Risiken zeigen die Prüfer auf, dass Privatpersonen nur eingeschränkt dagegen vorgehen können, wenn sie sich durch Drohnenflüge gestört fühlen. Werden etwa mit einer Drohne Fotos oder Videos angefertigt, besteht die Möglichkeit, bei der Datenschutzbehörde Anzeige zu erstatten. Geahndet werden kann diese jedoch nur, wenn Angaben zu den Drohnennutzern gemacht werden können. Für Mitarbeiter der Datenschutzbehörde ist es praktisch unmöglich, vor Ort präsent zu sein, um Verstöße unmittelbar festzustellen. Der Rechnungshof Österreich empfiehlt, das Datenschutzgesetz zu novellieren, damit auch die Polizei bei Verstößen gegen den Datenschutz eingreifen kann.

Ab 1. Juli 2020 gilt eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission. In Zukunft müssen Drohnen einfach identifiziert werden können, etwa mittels einzusetzender Chips, die zugleich das Fliegen der Drohne über Verbotszonen unterbinden könnten.