Roaming: Keine automatische Rückvergütung (Foto: Karlheinz Pichler)

Die Betreiber des öffentlichen Verkehrs, Fitness-Studios und Anbieter diverser im Lockdown verbotener Veranstaltungen zeigen sich kulant und verlängern die Abos oder erstatten Geld zurück. Nicht so die Telekom-Provider: Wegen der Grenzschliessungen nicht nutzbare Roaming-Guthaben dürfen sich die Kunden ans Bein streichen. Einzig Salt erstattet den Kaufpreis für nicht verwendete Datenpakete zurück – aber nur auf Anfrage. "Die Telekom-Anbieter veräppeln ihre Kunden", kritisiert denn auch Comparis-Telekomexperte Jean-Claude Frick. Er fordert die Anbieter auf, flächendeckend Roaming-Guthaben zu erstatten.

Dass die Telekom-Provider in der Schweiz keine Kulanz an den Tagen legen, belegt eine Umfrage des Online-Vergleichsdienstes Comparis bei Swisscom, Sunrise, Salt und UPC.

Zwar habe Platzhirsch Swisscom den Personen, die unfreiwillig im Ausland feststeckten, Roamingkosten in der Höhe von bis zu 200 Franken erlassen. Eine generelle Abo-Reduktion bzw. eine Verlängerung der Roaming-Tage bietet Swisscom aber für Personen im Inland nicht an. "Bei den neuen Mobileabos können Kunden das Abo jederzeit anpassen und innerhalb der Angebote wechseln", hiess es auf Anfrage, wie Jean-Claude Frick betont.

Tatsächlich jedoch bedeute ein Wechsel zum reinen Schweizer Abo "Swiss Flat" oder "Swiss Mobile" für "Inone Mobile Premium" oder "Inone Mobile Go" Kunden aber eine massive Einbusse bei der Datenübertragungsgeschwindigkeit auf 50 Mbit/S – in der Schweiz. "Für Personen, die gerade in Zeiten von Homeoffice vermehrt ihr Handy brauchen ist das keine Alternative", so Frick.

Bei UPC sind demnach ebenfalls keine Rückvergütungen geplant. Auch hier berufe man sich auf die flexible Anpassungsmöglichkeit der Abos. Hier sei tatsächlich ein Wechsel auf ein Schweizer Abo ohne Einbusse möglich (z.B. von "Unlimited Europe" zu "Unlimited Swiss"). Allerdings sei ein Wechsel nur mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen möglich. Bei Promotionsangeboten würden mitunter deutlich längere Kündigungsfristen gelten. Will heissen: Auch hier müssen die Kunden selbst aktiv werden. Pech hätten zudem Kunden, die im Hinblick auf eine Reise separat Roaming-Optionen gekauft haben. Diese seien nur 30 Tage ab Aktivierung gültig.

Bei Sunrise sei zwar dank des "Freedom-Angebots" jederzeit ein Wechsel zu den reinen Schweizer Produkten "Swiss Start", "Swiss Calls" oder "Swiss Unlimited" möglich. Dabei müsse nicht auf Datenvolumen oder Datengeschwindigkeit verzichtet werden. Allerdings gelte auch hier: Die Kunden müssen sich aktiv um eine Abo-Anpassung kümmern, so Frick.

Einzig Salt habe auf Anfrage von Comparis gesagt: "Während der aussergewöhnlichen Phase, die wir gerade erlebt haben, haben wir unsere üblichen Goodwill-Richtlinien situationsgerecht und je nach Preisplan des betroffenen Kunden angepasst." So sei den Kunden der Kaufpreis für nicht verwendete Roaming-Datenpakete zurückerstattet worden – allerdings nur auf Anfrage. Der Wechsel zu einem günstigeren Preisplan sei zudem nur ab drei Monate vor Vertragsende gebührenfrei. Bei einem früheren Wechsel fallen Gebühren an.

Dass das Roaming-Thema tatsächlich viele Leute betriffe und nicht ein paar wenige, zeige der Einbruch der Roaming-Nutzung in den letzten Monaten. Sowohl UPC als auch Sunrise sprechen von deutlichen Umsatzeinbussen. Und bei Salt rechnet man in den kommenden Monaten ebenfalls mit "einem gewissen Rückgang" aufgrund der weiter teilweise vorhandenen Reiseeinschränkungen.

Für Comparis-Telekomexperte Jean-Claude Frick sei das Verhalten der Telecom-Provider darum inakzeptabel. "Natürlich mussten die Telekom-Anbieter auch während des Lockdowns ihre Infrastruktur aufrechterhalten. Dennoch ist es stossend, dass die Kosten vollumfänglich auf die Kunden abgewälzt werden", ärgert er sich. Für ihn sei klar: "Die Provider müssten flächendeckend den Kunden mit Roaming-Inklusive-Guthaben einen Teil zurückerstatten bzw. einen Teil der Tage aufs neue Jahr übertragen". Das Argument, die geplante Reisetätigkeit werde nach der Grenzöffnung nachgeholt, lässt er nicht gelten. "Die Leute haben beschränkte Urlaubstage. Es ist absehbar, dass viele ihre Ferien aufgrund der diversen Restriktionen heuer im Inland verbringen werden und somit die fürs Roaming bezahlten Leistungen gar nicht nutzen können", so Frick abschliessend.



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals