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Der Regierungsrat des Kantons Zürich will den Stimmberechtigten zeitnah ein sicheres, finanziell tragbares und organisatorisch überzeugendes neues System zur elektronischen Stimmabgabe anbieten. Erarbeitet werden soll es im Rahmen eines Vorprojekts in Partnerschaft mit Parteien und Verbänden und den Gemeinden, wobei letztere bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen die operative Hauptlast tragen.

Bei den bisherigen E-Voting-Versuchen des Kantons Zürich mit Vorlagen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene, über die Inland- und Auslandschweizerinnen und -schweizer abgestimmt haben, habe der Kanton Zürich wichtige Erkenntnisse gesammelt, heisst es in einer Aussendung dazu. So habe die Regierung beispielsweise die möglichst papierlose Abwicklung als Voraussetzung für den flächendeckenden Einsatz von E-Voting festgehalten.

Da die Gemeinden bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen eben die operative Hauptlast tragen, könne die Einführung von E-Voting als zentraler Plattform erhebliche Auswirkungen auf die Prozesse der Gemeinden haben, betont der Kanton in der Mitteilung. Aber auch bezüglich der politischen Rechte für die Stimmberechtigten und bei den Prozessen für die Parteien müssten verschiedene Anpassungen geprüft werden, da der Regierungsrat den Stimmberechtigten ein sicheres, aber auch organisatorisch überzeugendes E-Voting anbieten wolle. Im Rahmen eines Vorprojektes sollen die Gemeinden, Parteien und Verbände im Kanton nun ihre wichtigsten Anforderungen und Bedürfnisse an ein künftiges E-Voting-System formulieren. Ein Bericht mit Analysen der möglichen Anpassungen soll anschliessend dem Regierungsrat als Grundlage dienen für den Entscheid zur Einführung eines flächendeckenden, finanziell tragbaren und möglichst medienbruchfreien E-Votings. Diesem Prozess soll genügend Zeit eingeräumt werden. Ob im Kanton Zürich die Wahlen 2019 mit E-Voting durchgeführt werden, könne daher erst nach Abschluss des Vorprojekts beurteilt werden.

Die Durchführung der bisherigen E-Voting-Urnengänge habe gezeigt, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer ein ausgewiesenes Interesse an der elektronischen Stimmabgabe hätten. Auf die kurzfristige Bereitstellung einer Zwischenlösung für die im Ausland lebenden SchweizerInnen werde jedoch aus Gründen der Komplexität und der hohen Kosten verzichtet.