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Damit die Bevölkerung und die Wirtschaft die Dienstleistungen des Kantons und der Gemeinden in Zukunft vermehrt auch digital beziehen können, unterbreitet die St. Galler Kantonsregierung dem Kantonsrat deshalb die Entwürfe für das Gesetz über E-Government und für das Gesetz über Geoinformation. Beide Vorlagen sind gemäss Mitteilung Bestandteil des "IT-Reformpaketes 2019", das im Jahr 2017 gemeinsam mit den Gemeinden erarbeitet wurde.

Aus Benutzer-Sicht sei es wichtig, dass die Nutzung von E-Government über die Staatsebenen hinweg einheitlich sei. Die Regierung habe deshalb das "IT-Reformpaket 2019" in Abstimmung mit dem E-Government-Kooperationsgremium und mit der Vereinigung der St.Galler GemeindepräsidentInnen (VSGP) lanciert, heisst es. Mit dem Paket wollen der Kanton und die politischen Gemeinden die E-Government-Zusammenarbeit fortführen. Es werde aber eine höhere Verbindlichkeit als bisher angestrebt. Der Kanton und die St.Galler Gemeinden sollen beim Einsatz von E-Government auf gleichen Grundlagen arbeiten.

Dieses Ziel wollen der Kanton und die VSGP erreichen, indem sie die Hauptverantwortung von E-Government nicht einer bestimmten Staatsebene zuteilen, sondern eine gemeinsame Organisationsform etablieren, ist der Aussendung weiters zu entnehmen. Diese verbindliche und staatsebenenübergreifende Zusammenarbeit und Steuerung sei in der Schweiz einzigartig. Die gemeinsame E-Government-Organisation soll als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ausgestaltet werden. Sie werde durch das paritätisch von Kanton und Gemeinden besetzte Kooperationsgremium geleitet.

Die Anstalt kann demnach auf Verordnungsebene einheitliche Standards für den Kanton und die Gemeinden festlegen und durchsetzen. Sie kann strategische E-Government-Services festlegen und diese für den Kanton und die Gemeinden gemeinsam beschaffen. Dazu betreibt sie eine Beschaffungsplattform. Die Anstalt bündle somit die Bedürfnisse des Kantons und der Gemeinden bei der Steuerung und Beschaffung von E-Government-Lösungen, so die Mitteilung. Sie nehme aber am Wettbewerb explizit nicht teil, das heisst, sie entwickle keine eigenen Lösungen, sondern beschaffe diese ausschliesslich am Markt. Dadurch könnten erhebliche Synergien genutzt werden.

E-Government Schweiz, die Organisation zur Umsetzung der E-Government-Strategie von Bund, Kantonen und Gemeinden, unterstützt das Vorgehen des Kantons St.Gallen. Cédric Roy, Leiter der Geschäftsstelle E-Government Schweiz, begrüsst insbesondere die im Gesetz festgehaltene enge Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und seinen Gemeinden. Auch die Organisationsform, die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, hält er für interessant. Die Erfahrungen, die St.Gallen hier als Pionierin sammle, seien für die anderen Kantone und auch für E-Government Schweiz wertvoll.

Die Finanzierung des Betriebs der Geschäftsstelle der E-Government-Anstalt, der Beschaffungsstelle und des allgemeinen Verwaltungsaufwands soll wie bisher je zur Hälfte durch den Kanton und durch die Gemeinden erfolgen. Für die Finanzierung von E-Government-Projekten sollen weiterhin allgemeine Projektmittel zur Verfügung stehen. Diese wurden bisher vom Kanton getragen und sollen neu je zur Hälfte durch den Kanton und durch die politischen Gemeinden finanziert werden. Die Übernahme allfälliger Betriebskosten aus diesen E-Government-Projekten sei im Einzelfall durch das Kooperationsgremium zu regeln.

Bei strategischen E-Government-Services, die im gemeinsamen Interesse von Kanton und Gemeinden liegen und die gemeinsam genutzt werden, soll die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten ebenfalls je zur Hälfte durch den Kanton und durch die Gemeinden erfolgen. Mit diesem partnerschaftlichen und staatsebenenübergreifenden Ansatz könne wichtigen E-Government-Vorhaben zum Durchbruch verholfen und eine entscheidende Dynamik ausgelöst werden. Dies sei wichtig, weil die Schweiz bei E-Government im internationalen Vergleich noch im Rückstand liegt.

Geodaten einheitlich veröffentlichen

Das Bundesrecht schreibt den Kantonen vor, ein neues Geoinformationsgesetz zu erarbeiten. Das neue Geoinformationsgesetz werde als erster Anwendungsbereich eng auf das neue E-Government-Gesetz abgestimmt und soll die Bewirtschaftung von Geodaten für den Kanton und alle Gemeinden vereinfachen, lässt der Kanton St. Gallen weiters wissen. Auf allen Ebenen der Verwaltung existierten heute zahlreiche Geodatensätze wie zum Beispiel Karten, Pläne oder Ortsverzeichnisse. Kanton und Gemeinden nutzten heute zum Teil verschiedene Geoportale, um ihre Daten im Internet zu veröffentlichen. Die künftige Aufgabenteilung sehe nun vor, die Geoinformationen des Kantons und der Gemeinden aus einer Hand zu führen. Dafür soll ein "Kompetenzzentrum GDI" für Kanton und Gemeinden geführt werden, das für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur zuständig sei. Diese gemeinsame Datenplattform erlaube es dem Kanton und den Gemeinden, erhebliche Betriebskosten einzusparen.

Informationssicherheit und Datenschutz

Eine Stärkung von E-Government verlange auch Massnahmen zum Schutz der Integrität und Verfügbarkeit der von öffentlichen Organen eingesetzten E-Government-Services. Gleichzeitig müssten die Verbindlichkeit, die Verfügbarkeit, die Vertraulichkeit und die Integrität der von ihnen gespeicherten, verarbeiteten und übertragenen Daten gesichert sein. Das E-Government-Gesetz sei deshalb darauf ausgerichtet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung und ihren Umgang mit Daten zu stärken.

Nachdem im Rahmen der im Herbst 2017 durchgeführten Vernehmlassung zu beiden Vorlagen weitgehend positive Rückmeldungen erfolgt seien, würden die Vorlagen nun dem Kantonsrat zur Beratung unterbreitet. Die Kommissionsbestellung erfolge in der Aprilsession 2018. Die Beratung in erster Lesung ist für die Junisession 2018 vorgesehen. Die Umsetzung soll bereits per 1. Januar 2019 erfolgen.

Zentrale Elemente des IT-Reformpakets 2019 des Kantons St. Gallen:
(1) Gesetz über E-Government als Rahmengesetz für die E-Government-Zusammenarbeit öffentlicher Organe im Kanton St.Gallen und zur Regelung des Datenaustausches.
(2) Geoinformationsgesetz als Spezialgesetz für die Aufgabenteilung zwischen Kanton und politischen Gemeinden sowie zur Klärung wesentlicher Fragen im Zusammenhang mit Geodaten.
(3) Errichtung einer E-Government-Organisation als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit gemeinsamer Finanzierung und paritätisch besetzten Gremien zur Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgaben und Interessen von Kanton und den politischen Gemeinden im E-Government Bereich sowie zum Betrieb einer Beschaffungsplattform.



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