Die Arbeiterkammer (AK) und der Internet Ombudsmann haben sich der Frage nach dem Wahrheitsgehalt von Bewertungsplattform gewidmet und bestätigen das Bauchgefühl vieler Menschen: Jede dritte Bewertung im Internet ist gefälscht, so das Ergebnis der Untersuchung.

Gesucht: italienische Pizzeria – gefunden: Bewertungen top! Vorsicht, im Netz gibt es viele gekaufte Fake-Bewertungen, warnt die AK. Zahlt ein Unternehmen für die attraktive Hervorhebung oder Reihung seines Produkts oder Profils, muss der Betreiber einer Bewertungsplattform das kennzeichnen. Das passiert nicht immer. Mehr Transparenz verspricht eine EU-Regelung ab Ende Mai 2022. Plattformen müssen dann informieren, ob und mit welchen Prüfmechanismen sie kontrollieren, dass Bewertungen von echten Käufern sind. Die AK und der Internet Ombudsmann haben rechtliche Fragen bei Bewertungsplattformen unter die Lupe genommen. Generell problematisch ist, dass bei einer Bewertung Persönlichkeitsrechte einer Person verletzt werden können. Unbedachte, untergriffige oder übertriebene Bewertungen können teure Abmahnschreiben von Rechtsanwälten und sogar Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Umgekehrt wissen Unternehmen um den Stellenwert von Bewertungen und trachten nach möglichst vielen guten Bewertungen. Das führt zu gekauften Fake-Bewertungen.

Jede dritte Bewertung im Internet ist gefälscht

Die AK Studie zeigt, dass Vorsicht bei Bewertungen angebracht ist, denn diese sind oft gefakt. Laut Schätzungen ist jede dritte Bewertung im Internet gefälscht. Der Kauf derartiger Bewertungen ist zwar rechtswidrig, aber solche Geschäftspraktiken sind schwer zu verfolgen. Denn meist ist der Kauf von Bewertungen schwer nachzuweisen, und oft haben die verantwortlichen Agenturen ihren Sitz außerhalb der EU. Gesponserte Produkte oder Dienstleistungen müssen Betreiber einer Bewertungsplattform als solche kennzeichnen. Der Betreiber einer Plattform muss eine negative Bewertung auf Wunsch eines Unternehmens nicht ohne Weiteres sofort löschen, sondern nur dann, wenn die Bewertung einen leicht erkennbaren rechtswidrigen (etwa beleidigenden oder tatsachenwidrigen) Inhalt hat. Nutzer schließen mit dem Plattformbetreiber bei der Registrierung einen Nutzungsvertrag ab. Gestützt auf dieses "virtuelle Hausrecht" kann der Plattformbetreiber auch von sich aus Bewertungen löschen, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Bei Bewertungsplattformen ehrlich bleiben

Auch Einzelpersonen, etwa Lehrer, Autofahrer oder Mieter sind Onlinebewertungen ausgesetzt. Dabei geht es um Persönlichkeitsrechte der bewerteten Person, das Recht auf freie Meinungsäußerung der bewertenden Person und das Interesse der Allgemeinheit auf Infos. Ob sich eine Person bewerten lassen muss, muss im Einzelfall geprüft werden.

Bei Mahnschreiben Ruhe bewahren: Sachliche Kritik ist erlaubt

Konsumenten können und sollen Meinungen und Erfahrungen über Produkte oder Dienstleistungen abgeben, rät die AK. Wichtig dabei ist jedoch, nichts dazu zu erfinden und sachlich zu bleiben. AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer rät: "Konsumenten können und sollen ihre Meinung und Erfahrung über Produkte oder Dienstleister äußern. Bei Bewertungen aber stets sachlich bleiben und nichts dazu erfinden oder anders darstellen, als es sich zugetragen hat. Wenn Sie teure Abmahnschreiben erhalten, Ruhe bewahren. Sachliche Kritik ist erlaubt. Anders, wenn Sie Unwahrheiten verbreiten oder das Unternehmen beleidigen. In diesem Fall kann Ihnen im schlimmsten Fall eine Klage drohen."

Das sollte man laut AK bei Bewertungsplattformen beachten:

  • Fake oder Nicht-Fake? Schauen Sie bei Bewertungen genau hin und seien Sie kritisch. Lange, ausführliche Bewertungen, eine blumige Sprache oder viele positive Bewertungen bei einem neuen Produkt können Hinweise auf gefälschte Bewertungen sein

  • Wow, sehr attraktiv: Lassen Sie sich durch hervorgehobene Texte für „Premium-Mitglieder“ oder „empfohlene Produkte“ nicht in die Irre führen. Bezahlte Inhalte, die prominent angezeigt werden, müssten als Werbung gekennzeichnet sein

  • Sachlich bleiben: Bleiben Sie bei Bewertungen ehrlich, und schreiben Sie nicht aus der ersten Emotion heraus. Gerade bei Personen (etwa Ärzte und Professionisten) ist Vorsicht geboten, um nicht vorschnell deren Ehre und wirtschaftlichen Ruf zu diskreditieren

  • Kühler Kopf bei Abmahnung: Erhalten Sie eine teure Abmahnung durch eine Rechtsanwaltskanzlei, klaren Kopf behalten. Sachliche Kritik ist erlaubt. Stellt sich aber Ihre Bewertung als rechtswidrig heraus, löschen Sie sie und geben eventuell eine Unterlassungserklärung ab, um eine Klage abzuwenden. AK und Internet Ombudsmann helfen gerne

  • Urteil über Sie: Sie sind selbst bewertet worden? Prüfen Sie, ob Ihre Daten vom Betreiber der Bewertungsplattform rechtmäßig verarbeitet werden. Möglicherweise können Sie einer Verarbeitung der eigenen Daten widersprechen



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals