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Schnelles Internet ist ab 2018 ein Bestandteil der Grundversorgung. Der Bundesrat hat dazu am Freitag die Grundversorgung im Fernmeldebereich neu definiert und die entsprechende Verordnung verabschiedet. Ein Internetanschluss soll zudem künftig auch ohne Telefonanschluss zu haben sein. Geplant war zunächst eine Preisobergrenze für sämtliche Telefon- und Internetverbindungen. Diese hätte 58.75 Franken betragen. Darauf hat der Bundesrat nach der Anhörung nun aber verzichtet, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilt.

Die Preisobergrenze für einen reinen Telefonanschluss bleibt unverändert bei 23.45 Franken. Für das neue Anschlussangebot, das nur den Zugang zum Internet beinhaltet, dürfen höchstens 45 Franken in Rechnung gestellt werden. Das kombinierte Angebot kostet weiterhin maximal 55 Franken.

Die wichtigste Neuerung ist der Ersatz analoger und digitaler ISDN-Anschlüsse durch einen einzigen multifunktionalen, auf IP-Technologie basierenden Anschluss. Die NutzerInnen können sich entweder auf einen Telefonanschluss beschränken, diesen mit einem Internetzugang kombinieren oder sich für einen reinen Internetanschluss entscheiden. Letzteres ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Darüber hinaus werden sie schneller im Internet surfen können. Die Mindestübertragungsrate für das Herunterladen beträgt neu 3000 Kilobite pro Sekunde (kbit/s), jene für das Heraufladen von Daten 300 kbit/s. Heute beträgt die Mindestübertragungsrate 2000 beziehungsweise 200 kbit/s.

Nachdem der Bundesrat am Freitag die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste verabschiedet hat, ist es nun Aufgabe der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom), die Grundversorgungskonzession neu zu vergeben. Die geltende Konzession der Swisscom läuft Ende 2017 aus.