Wie die Vereinten Nationen (UNO) mitteilen, haben sich mehr als 50 Staaten auf verbindliche Regeln zum autonomen Fahren geeinigt. Ab 2021 sollen die Vorschriften für automatisierte Spurhaltesysteme in Kraft treten. Das "Automated Lane Keeping System" (ALKS) soll nur auf Straßen aktiviert werden dürfen, auf denen Fußgänger und Fahrradfahrer verboten und die Fahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, berichten zahlreiche Medien.

"Die neue Regelung ist ein wichtiger Schritt zur Verbreitung autonomer Fahrzeuge und einer sichereren, nachhaltigeren Mobilität für alle", so die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Das ALKS soll auch nur bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern nutzbar sein und zu seiner Aktivierung muss die Präsenz des Fahrers kontrolliert werden und sichergestellt sein, dass er das Steuer übernehmen kann. Den Gesetzesentwurf legten Deutschland und Japan vor, nun haben sich 53 Länder, darunter Südkorea und die EU-Staaten, auf die neuen Regeln geeinigt. Japan will das Regularium bereits 2021 umsetzen, die EU-Kommission will es zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft setzen. Wann genau ist noch offen.

In Österreich ist seit März 2019 eine Verordnung über autonomes Fahren in Kraft. Sie erlaubt das freihändige Fahren auf Autobahnen und Schnellstraßen mit "Autobahnassistent mit automatischer Spurführung". Das EU-Parlament hat auch schon im Vorjahr den Herstellern neue Technologien für die Fahrzeug-Sicherheit vorgeschrieben. So sind ab Mai 2022 intelligente Systeme zur Spurhaltung, Notbremsung und Geschwindigkeitskontrolle verpflichtend.