Auch Init7 klagt gegen Swisscom (Logo:Init7)

Die von Swisscom lancierten neuen Angebote für Breitband-Internet haben eine Lawine der Kritik ausgelöst. Die Internetprovider Init7, Solnet und Ticinocom orten aufgrund der Angebote einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und reichen Klage bei der schweizerischen Wettbewerbskommission (Weko) ein.

Die neuen Angebotspreise für die Swisscom-Endkunden seien so tief, dass Wettbewerber, die Breitband-Vorleistungen (BBCS Broadband Connectivity Service) von Swisscom beziehen, nicht mehr kostendeckend anbieten könnten, heisst es in einer gemeinsamen Aussendung der drei Provider. Die Weko soll nun die Swisscom verpflichten, die Preise für diese Breitband-Vorleistungen so zu senken, dass keine "verbotene Kosten-Preis-Schere" entstehe.

Swisscom biete ihren Kunden etwa neu ein 10 Gbps Angebot für 39 Franken im Monat an - respektive 36,21 Fr. ohne Mehrwertsteuer. Der Vorleistungspreis für Wettbewerber betrage dagegen 35 Franken - die Bruttomarge belaufe sich damit nur noch auf 1,12 Franken. Nach Ansicht der klagenden Internet-Provider dürfte der Vorleistungspreis 22 Franken nicht übersteigen, damit diese überhaupt eine angemessene Marge erwirtschaften könnten. Denn mit dieser Marge müssten die Provider den Internetanschluss für den Endkunden bereitstellen und ausserdem für Support, Marketing und Administration aufkommen. Die Forderung nach einer angemessenen Marge sei daher mehr als gerechtfertigt.

Der Winterthurer Internetprovider Init7 hatte bereits im vergangenen Monat der Swisscom Dumpingpreise vorgeworfen und mit einer Weko-Anzeige gedroht. Damals ging es noch um ein Angebot der Billigmarke Wingo. Die Swisscom hatte damals darauf verwiesen, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Aktion handelt.

Die Weko hatte 2009 eine Busse von 220 Millionen Franken gegen die Swisscom ausgesprochen, weil sie von ihren Konkurrenten von 2001 bis 2007 zu hohe Preise für die Mitbenutzung der ADSL-Internetleitungen verlangt hatte. Damit habe die Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Busse später auf 186 Millionen Franken gesenkt. Diese Summe musste die Swisscom bezahlen, weil der Rekurs vor Bundesgericht scheiterte.

Da die Swisscom zu 51 Prozent im Besitz des Bundes und gleichsam ein Dauergast bei den Kartellbehörden sei, wird der Bundesrat gleichsam aufgefordert, korrigierend auf die Swisscom einzuwirken.