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Mit der Revision des Büpf (Bundesgesetz für Überwachung von Post- und Fernmeldewesen) wurden nebst der erweiterten Überwachung der Bevölkerung auch ein neues Tarifmodell zur Entschädigung der Telekommunikations-Anbieter eingeführt. Auskünfte der Provider aus den für sechs Monate aufzubewahrenden Vorratsdaten werden neu mit drei Franken entschädigt. Nach altem Recht betrug die Entschädigung
gemäss Mitteilung von Init7 aufwandgerechte CHF 250 pro Auskunft. Gegen diese drastische Senkung reicht das Winterthurer Unternehmen nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Denn diese Senkung der Entschädigung in der zum Büpf gehörenden Verordnung durch den Bundesrat sei eine Verletzung des gesetzlichen Auftrags, Telekommunikationsanbieter und Internet-Provider adäquat zu entschädigen, so Init7.

Eine Auskunft werde jeweils durch das ISC-EJPD (Informatik Service Center des Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartements EJPD) auf Begehren der Strafverfolgung vom Provider verlangt. Die Provider müssten angeben, welchem Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse gehörte. Die Anfrage könne einen beliebigen Zeitpunkt der letzten sechs Monate betreffen. Aufgrund der dynamischen und automatisierten Verteilung der Adressen müsse jeweils ein System-Engineer die korrekte Log-Datei heraussuchen, entkomprimieren und aus Tausenden von Einträgen die Anfrage dem betroffenen Kunden zuordnen. Der administrative Prozess des ISC-EJPD erfolge manuell per PDF-Datei und Email oder Fax. Gemäss Verordnung müsse der Provider diese Auskunft innert nur 48 Stunden liefern.

Der bisherige Tarif von CHF 250 habe dem tatsächlichen Aufwand der Provider zur Bearbeitung einer Büpf-Anfrage entsprochen. Umso unverständlicher sei es nun, dass der Bundesrat ohne Begründung von den Providern verlangt, die selbe Arbeit neu für nur drei Franken zu erledigen. Die Rechtsprechung und das Gesetz sprächen klar gegen diese Überwälzung der Kosten auf die Telekommunikationsanbieter: Im Fall "Rupperswil"habe das Bundesgericht entschieden, dass die kompletten Überwachungskosten der Provider von der Strafverfolgung getragen werden müssen.

Aus diesem Grund hat Init7 daher beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die neuen Büpf-Tarife erhoben. Telekommunikations-Anbieter seien nicht Hilfspolizisten, und adäquate Tarife hätten den Effekt, dass die Zahl der Büpf-Auskünfte nicht überborde, argumentieren die Winterthurer. Dazu komme, dass die Vorratsdatenspeicherung aller Telekom-Randdaten grundsätzlich in Frage zu stellen sei: Gemäss dem Europäischen Gerichtshof sei es nicht in Ordnung, allgemein und ohne Unterschied jegliche Kommunikationsdaten aller Bürger zu speichern, denn bei diesen könne leicht das Gefühl erzeugt werden, dass ihr Privatleben ständig überwacht werde. Eine Vorratsdatenspeicherung könne daher höchstens in Ausnahmefällen zulässig sein, aber nicht flächendeckend für alle Bürger.