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In der Auseinandersetzung über die Reform des Urheberrechts deutet in Bezug auf die umstrittenen Uploadfilter alles auf einen Kompromiss hin. Die EU-Staaten sind mit einem zwischen Deutschland und Frankreich ausgehandelten Kompromiss mehrheitlich einverstanden. Eine endgültige Einigung könnte schon kommende Woche fixiert werden.

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar, zeigte sich nach den Verhandlungen zufrieden damit, dass es in puncto Urheberrecht wieder „eine gemeinsame Stimme“ gebe. Er hoffe nun auf eine „endgültige Einigung“ in der kommenden Woche, betonte Ansip auf dem Kurzbotschaftendienst Twitter. Deutschland und Frankreich hatten sich am Dienstag auf den Kompromiss geeinigt, der Textentwurf dazu soll bis auf eine „kleine technische Änderung“ fast unverändert übernommen worden sein, hiess es. 20 EU-Staaten hätten sich damit einverstanden erklärt.

Nach der Einigung der EU-Partner sollen nun Verhandlungen mit dem Europaparlament (EP) und der Kommission beginnen. Nach Angaben aus Brüssel sollen diese Beratungen am Montag, Dienstag oder Mittwoch stattfinden. Bereits im Herbst hatte das EU-Parlament im zweiten Anlauf grünes Licht für die Urheberrechtsreform gegeben. Mit dieser sollen Plattformen wie Google, Youtube und Facebook künftig verpflichtet werden, Kulturschaffende und Medien zu vergüten, wenn sie deren Inhalte zeigen.

Teil der Reform ist auch, dass Plattformen für Verletzungen von Urheberrecht in die Pflicht genommen werden sollen. Das bedingt den Einsatz von Uploadfiltern, mit denen Inhalte noch vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden sollen. An den Filtern hatten sich im Vorfeld heftige Debatten entzündet. Gewarnt wurde vor „Zensurmaschinen“, die den Charakter des Internets nachhaltig verändern würden. Die deutsche EP-Abgeordnete Julia Reda (Piraten/Fraktion Grüne/EFA) rief dazu auf, den Entwurf abzulehnen. Laut ihr müssten bei einer Umsetzung auch „unzählige völlig harmlose Apps und Website, die nicht alle diese Kriterien erfüllen“, künftig Uploadfilter installieren.

Nach dem nun ausverhandelten Kompromiss müssen Unternehmen für Ausnahmen drei Kriterien erfüllen: Sie müssen mindestens drei Jahre bestehen, ihr jährlicher Umsatz muss weniger als zehn Mio. Euro betragen, und die Nutzerzahl muss unter fünf Millionen pro Monat liegen. Unternehmen, die über diesen Schwellen liegen, müssen hochgeladene Inhalte nach von den Lizenzinhabern bereitgestellten Listen filtern und verhindern, dass nicht genehmigte Werke wieder auf ihrer Plattform erscheinen.