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Hanspeter Thür, der oberste Schweizer Datenschützer, hat in seinem 18. Tätigkeitsbericht Anpassungsvorschläge zum Datenschutzgesetz dargelegt. Thür fordert dabei in erster Linie mehr Transparenz bei der Bearbeitung von Personendaten und er fordert, dass Datenschutzrichtlinien bei allen Projekten von Anfang an einbezogen werden.

Die Vorschläge wurden vorgelegt, weil das Bundesamt für Justiz ein externes Mandat zur Evaluation der Wirksamkeit des Datenschutzgesetzes in Auftrag gab, in der der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte
(Edöb) in einer Begleitgruppe mitwirkt. Der Edöb hatte denn auch in diesem Jahr mit der Bearbeitung persönlicher Daten zu tun. So konnte etwa mit dem Schaffhauser Sportzentrum KSS eine datenschutzkonforme Lösung gefunden werden, gerügt wurde hingegen ein Tennisclub, dessen Reservationssystem mit biometrischen Daten arbeitet und der den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte. Arbeit für den Datenschützer schafften auch das Staatsschutz-Informations-System Isis oder die Versicherungskarten.