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Der US-Internet-Gigant Google setzt in Europa die Praxis aus, Aufnahmen aus vernetzten Lautsprechern auch von Menschen auswerten zu lassen. Die Alphabet-Tochter reagiert damit auf einen Vorstoss des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Der Stopp gelte in der gesamten EU zunächst für drei Monate, wie Caspar verlauten liess.

Hintergrund dazu ist, dass Caspar ein Verwaltungsverfahren gegen den Internetkonzern auf Schiene brachte, um das Anhören der Mitschnitte durch Google-Mitarbeiter und Dienstleister zu untersagen. Drei Monate sind die Frist, für die er maximal eingreifen kann, denn grundsätzlich zuständig ist für Google in Europa die irische Datenschutzbehörde. Und Caspar ist ja für Deutschland zuständig. Caspar regte ähnliche Massnahmen der zuständigen Behörden auch gegen andere Sprachassistenten wie Amazons Alexa und Apples Siri an.

Wie in den vergangenen Monaten publik geworden ist, lassen Amazon, Google und Apple bei ihren Sprachassistenten einen Teil der Aufnahmen auch von Menschen auswerten, um die Genauigkeit der Spracherkennung zu verbessern. Sie betonen dabei, dass die Fragmente anonymisiert werden. Zugleich hatte der Finanzdienst Bloomberg berichtet, dass Amazon-Dienstleister zum Teil auch die Seriennummern der Geräte und den Vornamen des Nutzers angezeigt bekämen. Caspar verwies speziell auf die vor einigen Wochen bekanntgewordenen Mitschnitte von Google-Home-Aufnahmen aus den Niederlanden. Wie sich durch den Bericht der Whistleblower gezeigt habe, liessen sich den aufgezeichneten Gesprächen zum Teil sensible personenbezogene Informationen aus der Privat- und Intimsphäre der Betroffenen entnehmen, so der Datenschützer.

Zudem seien die Aufnahmen teilweise auch wegen fehlerhafter Aktivierung gestartet worden. Damit bekam Google Sätze mit, die gar nicht für den Sprachassistenten gedacht waren. Caspar sagte, er habe "erhebliche Zweifel", dass der Google Assistant die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfülle.



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