Legt in Frankreich Berufung ein: Google (Logo: Google)

Der US-amerikanische Internetgigant Google legt in Frankreich Einspruch gegen die Datenschutzstrafe von 50 Millionen Euro ein. Die Alphabet-Tochter begründet die Berufung damit, dass man hart an einem Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung gearbeitet habe, das möglichst transparent sein sollte und auf Empfehlungen der Regulierer basierte.

Zur Erinnerung: Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte am Montag eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt. Es war die erste grössere Strafe in Zusammenhang mit der seit Ende Mai 2018 greifenden DSGVO. Die CNIL hatte unter anderem erklärt, die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung sei nicht gültig, weil die Nutzer nicht ausreichend informiert würden. So sei die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste wie Youtube, Google Maps und der Internetsuche nicht ersichtlich. Ausserdem seien Informationen zur Verwendung erhobener Daten und dem Speicherzeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich. Sie seien über mehrere Dokumente verteilt und müssten über Links und Buttons durchgeklickt werden. Zudem seien einige Informationen unklar formuliert.