Symbolbild: Pixabay

Im Zusammenhang mit der Cambridge-Analytica-Affäre muss das weltweit grösste soziale Netzwerk Facebook aufgrund eines Gerichtsbeschlusses Unterlagen zum Umgang mit dem Datenschutz an Aktionäre aushändigen. Die Entscheidung des Richters Joseph Slights im US-Bundesstaat Delaware führte dazu, dass die Aktie des Zuckerberg-Konzerns um fast drei Prozent einbrach.

Gemäss dem richterlichen Beschluss muss Facebook E-Mails und andere Dokumente übergeben, aus denen hervorgeht, wie der US-Konzern die Daten seiner Nutzer schützt. Es gebe eine "glaubwürdige Grundlage" für den Vorwurf, die Facebook-Geschäftsleitung habe sich möglicherweise eines Fehlverhaltens schuldig gemacht. Ob das tatsächlich der Fall gewesen sei, müsse getrennt festgestellt werden, schrieb Slights in seiner Anordnung. Facebook gab bislang keine Stellungnahme zum Urteil ab.

Zur Erinnerung: Der US-Konzern hatte im März 2018 eingeräumt, dass die britische Datenanalysefirma Cambridge Analytica 2015 die Daten von bis zu 87 Millionen Nutzern in die Hände bekommen und im US-Wahlkampf zugunsten von Donald Trump eingesetzt hatte. Aktionäre hatten Facebook deswegen im September auf die Herausgabe von Unterlagen zum Datenschutz verklagt. Sie drohten mit weiteren juristischen Konsequenzen, sollte daraus ein Fehlverhalten erkennbar werden.



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals