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Für die einen ist es eine willkommene Alternative zu Hotel oder Ferienwohnung, für die anderen nichts als ein Dorn im Auge: Airbnb. In immer mehr Städten vermittelt das Unternehmen Reisenden onlineprivate Domizile. Es gilt neben dem Taxi-Schreck Uber als eines der Aushängeschilder der sogenannten Sharing Economy – also der neuen Internetwirtschaft, in der Gebrauchsgüter von Einzelpersonen zur kurzzeitigen Nutzung angeboten werden. Sein Firmenwert wird von Investoren inzwischen auf 30 Mrd. Dollar (29,8 Mrd. Franken) taxiert.

Kritiker werfen der Online-Plattform jedoch vor, ganze Wohnviertel in Touristengebiete zu verwandeln und fragwürdigen Anbietern illegalen Hotelbetrieb zu ermöglichen. Von San Francisco über New York bis Berlin werden deshalb strengere Vorschriften erlassen, gegen die sich Airbnb allerdings vor Gericht wehrt. Derzeit stehen mehrere Urteile an, die über die Wachstumsaussichten des Unternehmens entscheiden könnten.

In San Francisco, der Heimat von Airbnb, könnte es nun zu einem Präzedenzfall für den Umgang mit dem Internetunternehmen kommen. Es zog dort gegen eine neue Regelung vor Gericht, nach der es keine Buchungsgebühren von Immobilienbesitzern nehmen darf, die sich nicht bei der Stadt angemeldet haben. Airbnb hält dem entgegen, lediglich eine Plattform zu sein, die nicht für das Verhalten der Nutzer verantwortlich gemacht werden dürfe.

Das Urteil wird in Kürze erwartet. Fällt es zuungunsten von Airbnb aus, könnte das Portal auch in anderen wichtigen Städten zur Durchsetzung von Vorschriften gezwungen werden – etwa zur Registrierung von Kurzzeitvermietern. Dies wiederum könnte auf die Zahl der Angebote durchschlagen und den Umsatz empfindlich schmälern.