Symbolbild: BI

Nachdem die Cloud-Dienstleisterin Infomaniak mit Sitz in Genf beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundes eingereicht hat, dem zufolge die Rahmenverträge mit Amazon, Microsoft, IBM, Oracle und Alibaba für Cloud-Dienste um fünf Jahre verlängert werden, hat das Gericht die Vertragsverlängerungen vorerst gestoppt. Es werde die Beschwerde zunächst bearbeiten und bei gegebener Zeit dann darüber entscheiden.

Infomaniak hält die Begründung einer "Versorgungslücke" für missbräuchlich und findet, dass die ungewöhnliche Dauer der Verlängerung den Wettbewerb beeinträchtige,

Dem Bund geht es bei der Vertragsverlängerung nach eigenen Angaben einerseits darum, dass die Cloud-Anwendungen der Bundesverwaltung weiterhin betrieben werden können. Andererseits solle mit den Verträgen Planungssicherheit für Ämter und Departemente für den Bezug von Public-Cloud-Diensten geschaffen werden. Die Dienste der Hyperscaler könnten übergangsweise genutzt werden, bis die "Swiss Government Cloud" in Betrieb genommen wurde und die Anwendungen in die neue Infrastruktur migriert seien.

Die fragliche Verlängerung der Rahmenverträge mit den fünf Public-Cloud-Anbietern war Mitte September erfolgt. Damit sollte während maximal fünf Jahren der nahtlose Übergang zur geplanten "Swiss Government Cloud" ermöglicht werden.

Mit der "Swiss Government Cloud" (SGC) baut das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT in den nächsten Jahren eine neue Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur auf. Diese soll künftig Cloud-Services von mehreren etablierten Public-Cloud-Anbietern mit einer Private Cloud vereinen, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben wird.

Die Bundesverwaltung setze gemäss ihrer Cloud-Strategie vom Dezember 2020 auf einen Mix aus Private-Cloud-Diensten, die in den Rechenzentren des Bundes betrieben werden, und aus Public-Cloud-Diensten, die bei Dritten bezogen werden. Mit Public-Cloud-Diensten habe der Bund Zugang zu hochskalierbarer Infrastruktur und einer breiten Palette neuer Technologien, heisst es. Der Abruf von Leistungen sei in der Verlängerung wie auch in der ursprünglichen Ausschreibung optional. Bezüge aus den bestehenden Rahmenverträgen seien noch bis August 2026 möglich.