Symbolbild: Swisstopo

Das schweizerische Bundesamt für Landestopografie (Swisstopo) plant einen freien Zugang und die freie Nutzung der Geobasisdaten des Bundesrechts. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung eine Teilrevision der Geoinformationsverordnung beschlossen.

In der Geoinformationsverordnung (GeoIV) wird die Möglichkeit ausdrücklich verankert, Geobasisdaten des Bundesrechts als offene Verwaltungsdaten künftig frei und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Teilrevision dieser Verordnung betrifft die digitalen amtlichen Daten und die dazugehörigen Geodienste gemäss Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts. Gedruckte Produkte sowie Dienstleistungen sind laut Mitteilung nicht betroffen. Diese bleiben demnach kostenpflichtig.

Swisstopo verfolge damit das Ziel des Geoinformationsgesetzes konsequent weiter, Geodaten den Behörden, der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung zur Verfügung zu stellen, heisst es. Damit leiste der Bund einen aktiven Beitrag für Innovation und wirtschaftliches Wachstum. Das Angebot von Swisstopo erfolgt im Zusammenhang mit der vom Bundesrat Ende November 2018 verabschiedeten Strategie für offene Verwaltungsdaten. Diese sieht vor, ab 2020 sämtliche Daten von Bundesstellen als offene, frei und maschinell nutzbare Daten zu publizieren.

Die Anpassung der Geoinformationsverordnung hat beim Bundesamt für Landestopografie einen geschätzten finanzwirksamen Ertragsrückgang von jährlich 4 bis 5 Millionen Franken zur Folge. Die Umsetzung versteht sich vorbehältlich der Zustimmung des Parlaments zu diesen Rückgängen ab 2021. Dies vorausgesetzt tritt die Vorlage den Angaben zufolge am 1. März 2021 in Kraft.