Uber wird von Genf ausgesperrt (Logo: Uber)

Der Online-Fahrdienstvermittler Uber muss im Kanton Genf seine Aktivitäten einstellen. Der Internet-Konzern mit Zentrale in San Francisco hat nun 30 Tage Zeit, gegen den Entscheid Berufung einzulegen und damit eine aufschiebende Wirkung zu erzielen. Der Kanton Genf habe über die Aktivitäten von Uber eine juristische Analyse durchgeführt, erklärte der Genfer Staatsrat Mauro Poggia dazu gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Nach diesem Gutachten betrachtet der Kanton den Fahrdienstvermittler als Transportunternehmen, der die Fahrer als Angestellte und nicht als Partner betrachten muss. Daher müsse Uber die kantonalen Gesetze und Regeln für Taxis und Transporte mit Chauffeuren sowie das Obligationenrecht berücksichtigten. Uber auf der anderen Seite betrachtet sich als einfacher Vermittler von Fahrten.

Das Unternehmen hat Partnerverträge mit den Personen, welche die Plattform nutzen und Fahrten anbieten wollen. Der Fahrdienstvermittler kann beim Verwaltungsgericht Berufung gegen das erteilte Ausübungsverbot einlegen. Eine solche hätte eine aufschiebende Wirkung.