Symbolbild: Pixabay/ Janeb13

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat ein Grundsatzurteil über den Handel mit "gebrauchten" E-Books gefällt. Demnach dürfen gelesene E-Books nicht so ohne Weiteres als "gebrauchte" Exemplare über eine Website weiterverkauft werden. Nach EU-Recht handle es sich dabei um eine "öffentliche Wiedergabe", für die es der Erlaubnis des Urhebers bedürfe, urteilten die EU-Richter in Luxemburg.

Den Fall ausgelöst hat ein niederländisches Unternehmens, das im Rahmen eines "Leseclubs" einen Onlinemarktplatz für "gebrauchte" E-Books eingerichtet hat. Kunden, die hier ein Buch gekauft haben, werden dazu aufgefordert, es nach der Lektüre an das Unternehmen zurückzuverkaufen und das eigene Exemplar zu löschen. Im Gegenzug erhalten sie eine Gutschrift. Zwei niederländische Verlegerverbände hatten dagegen geklagt.



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