Muss weiter in Haft bleiben: Julian Assange (Bild: Pixabay/ Hafteh7)

Die Hoffnung auf ein Leben in Freiheit geht für Wikileaks-Gründer Julian Assange vorerst nicht in Erfüllung. Ein Gericht in London hat den Antrag der Verteidigung zurückgewiesen, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulassen. Noch am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferungsantrag der USA gegen Assange abgelehnt.

Richterin Vanessa Baraitser hatte ihre erste Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde. Nun sagte sie, Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden. Ausserdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenheit versuche zu fliehen. Assange hatte sich fast sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London einer Strafverfolgung entzogen. Während dieser Zeit ist Assange auch Vater von zwei Kindern geworden.

Die US-Justiz kündigte Berufung gegen das Urteil zur Auslieferung an – auch gegen die neue Entscheidung kann sie berufen. Assange drohen in den USA im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen sieht nun, was eine Auslieferung betrifft, allerdings keine grossen Erfolgschancen mehr für die US-Justiz.

Der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, warnte vor einem Präzedenzfall, "der investigativen Journalisten den Schutz der Pressefreiheit verweigert und den Weg für ihre Strafverfolgung unter dem Vorwurf der Spionage ebnet". Das Urteil vom Montag sei gefährlich. Es gehe nur noch um die Frage, ob Assange fit genug sei, um die Haftbedingungen in den USA zu erdulden, betont Melzer offenbar.



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals