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Die eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) hat ihre Beschwerde gegen die freihändige Beschaffung der neuen Grundbuchsoftware Capitastra in Zug zurückgezogen. Nachdem der Kanton Thurgau bereits am 27. November 2014 seine Beschwerde zurückgezogen hat, ist dieses Verfahren nun mit einem für den Kanton Zug erfreulichen Ergebnis vom Tisch.

Anlässlich des Beschwerderückzuges durch den Kanton Thurgau hatte das Verwaltungsgericht bereits die aufschiebende Wirkung der Weko-Beschwerde aufgehoben, so dass der Projektstart für die Erneuerung des Grundbuches im Januar 2015 erfolgen konnte.

Ein Aufatmen gibt es folglich bei der Direktorin des Innern, Manuela Weichelt-Picard. Und sie gibt sich optimistisch: "Nachdem nun auch die andere Beschwerde zurückgezogen ist, können wir uns zu 100 Prozent auf die termin- und budgetgerechte Realisierung des für den Kanton Zug wichtigen Projektes 'Neues Grundbuch' konzentrieren. Nach dem erfolgreichen Projektstart im Januar bin ich sehr zuversichtlich, dass wir dieses ambitiöse Ziel erreichen werden."