Am 2. Juli fällt in der Schweiz der Startschuss zur Uefa Women’s Euro 2025. Die Begeisterung für den Frauenfussball nutzen Fälscherbanden laut dem Verein "Stop Piracy" gezielt aus, insbesondere der Online-Handel mit gefälschten Fan-Artikeln floriere. Generell macht die Schweizer Wirtschaft nach wie vor hohe Umsatzverluste durch Produktfälschungen. Dies zeigt eine soeben aktualisierte Studie der OECD. Derweil steigern die Behörden die Effizienz im Kampf gegen die Produktpiraterie mit dem Vereinfachten Verfahren zur Vernichtung von Fälschungen in Kleinsendungen, das per 1. Juli in Kraft tritt.
Vor allem über Online-Marktplätze und Social Media werden gemäss Stop Piracy vermeintliche Schnäppchen zum Kauf angeboten. Fälschungen sehen auf den ersten Blick oft täuschend echt aus. Doch dahinter stecken oft minderwertige Qualität und kriminelle Strukturen.
Drei Tipps von Stop Piracy zur Erkennung von Fälschungen:
Es reichen gemäss Stop Piracy bereits drei kurze Checks, um den Kauf von gefälschten Produkten zu vermeiden
1. Impressum/Kontakt: Seriöse Shops haben komplette Kontaktmöglichkeiten.
2. Bewertungen: Bei extremen oder fehlenden Bewertungen sollte man misstrauisch werden.
3. Preis: Zu günstig! Vorsicht, bei sehr beliebten Produkten kann bereits ein kleiner Rabatt ein Hinweis auf Betrug sein.
Mit dem Kauf von Originalprodukten bei offiziellen Shops oder lizenzierten Händlern kann man nicht nur den Sport unterstützen, sondern auch böse Überraschungen vermeiden.
OECD: Umsatzverlust in Milliardenhöhe durch Fälschungen:
Eine Aktualisierung der Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigt anhaltend hohe Zahlen von gefälschten Produkten, die weltweit im Umlauf sind. Insgesamt beläuft sich der entgangene Umsatz aller betroffenen Branchen in der Schweiz demnach auf rund 3 Mrd. US-Dollar. Am stärksten betroffen ist nach wie vor die Uhren- und Schmuckbranche. Die Zahlen zeigen, dass sie jährlich 1.4 Mrd. US-Dollar Umsatz einbüsst. Die Studie wurde vom Eidg. Institut für Geistiges Eigentum in Auftrag gegeben und schliesst an eine erste Studie aus dem Jahr 2021 an.
Von heute an wollen die Behörden bei der Bekämpfung des Handels mit gefälschten Produkten noch effizienter vorgehen. Denn per 1. Juli tritt für Kleinsendungen mit bis zu drei Artikeln und maximal fünf Kilogramm das "Vereinfachte Verfahren für die Vernichtung von Fälschungen in Kleinsendungen" in Kraft. Damit können gefälschte Waren in Kleinsendungen auf Antrag des Rechteinhabers schneller und mit reduziertem administrativem Aufwand vernichtet werden. Dies weil der Rechteinhaber erst bei der Ablehnung der Vernichtung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Ware informiert wird, so dass er weitere Schritte einleiten kann. Dadurch wird der Aufwand für alle bisher involvierten Parteien reduziert.