Clubhouse: Frankreich ermittelt (Symbolbild Pixabay)

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Untersuchungen zur Social-Media-App Clubhouse eingeleitet. Es solle geprüft werden, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist und wenn ja, ob sie verkannt werde, teilte die Behörde am gestrigen Mittwoch mit. Im Fall eines Verstosses könne die CNIL Restriktionen anordnen.

Clubhouse ist eine Audio-App aus den USA, bei der die Anwender Gesprächen wie bei einem Live-Podcast zuhören oder sich aktiv an Diskussionen beteiligen können. Im Gegensatz zu Netzwerken wie Twitter kann man Beiträge in Clubhouse nicht schriftlich kommentieren oder "Likes" vergeben. Die Beiträge können auf der Plattform nicht zeitversetzt angehört werden. Unklar ist allerdings, wie lange die Audio-Runden in den USA gespeichert werden.