Die für Netzregulierung zuständige Behörde RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-Gesellschaft) hat die Maßnahmenvorschläge der Europäischen Kommission für einen sicheren Aufbau von 5G-Netzen aufgegriffen und auf Grundlage des geltenden Telekommunikationsgesetzes in eine Verordnung gegossen.

Der im engen Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) von der RTR erstellte Verordnungsentwurf wird ab sofort öffentlich konsultiert, Stellungnahmen können bis 5. Juni 2020 eingebracht werden.

Besonderer Schwerpunkt ist die Sicherheit der 5G-Netze

Um Sicherheitsvorfällen in der gesamten Telekommunikationsinfrastruktur bestmöglich zu begegnen, legt die RTR-Verordnung Mindestsicherheitsmaßnahmen für alle Betreiber von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten fest. Maßnahmen für Rundfunknetze sind von der Verordnung ausgenommen. Ein besonderer Schwerpunkt der RTR-Verordnung liegt auf der Sicherheit von 5G-Netzen. Die Vorteile, die 5G-Netze mit sich bringen, bedingen eine deutlich höhere technologische Komplexität und demgemäß mehr Angriffsflächen. Daher schreibt die RTR-Verordnung alle relevanten, bereits existierenden internationalen und europäischen Sicherheitsstandards sowie den Aufbau eines effektiven Sicherheitsmanagements beim Betrieb von 5G-Netzen fest. Die RTR wird das Einhalten der 5G-relevanten Sicherheitsstandards kontrollieren.

Weiters sind per Verordnung für Betreiber gegenüber der RTR umfassende Informationspflichten vorgeschrieben, um im Falle von Sicherheitsvorfällen unverzüglich Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Das Inkrafttreten der Telekom-Netzsicherheitsverordnung ist für Juni 2020 geplant.

https://www.rtr.at/de/tk/Netzsicherheit

https://www.rtr.at/de/inf/konsult_NSiV_2020