Symbolbild: Fotolia/Niko Endres

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland aufgehoben und die Vorratsdatenspeicherung in einer heute veröffentlichten Entscheidung für nicht vereinbar mit europäischem Recht erklärt. Die Regelung trug Telekommunikationsanbietern auf, Verkehrsdaten ohne Anlass zu speichern und im Bedarfsfall Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Das Münchner Internetunternehmen Spacenet klagte gegen die Regelung und hatte bereits 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht Köln Erfolg. Daraufhin setzte die deutsche Bundesregierung die Anwendung aus, ging aber vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berufung, das den Fall dem EuGH vorlegte.

Es ist nicht das erste Urteil für den EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Das höchste EU-Gericht hatte in den vergangenen Jahren immer wieder über die Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden. Meist hob er die nationalen Regelungen auf oder schränkte sie deutlich ein.



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals