Vorratsdatenspeicherung: EuGH vor Urteil (Bild: Fotolia/ Nikoendres)

Der am Donnerstag veröffentlichte Schlussantrag des Generalanwalts am EU-Gerichtshof (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Irland ist zwar nicht bindend. Doch diesmal bestehen keine Zweifel, dass der Spruch des EuGH diesem Schlussantrag jedenfalls folgen wird.

Im Schlussantrag wird nämlich darauf verwiesen, dass alle vier EuGH-Urteile dazu seit 2014 fast gleichlautend negativ ergangen seien. Die nationalen Gerichte mögen ihre Urteile daraus doch selbst ableiten, anstatt den EuGH immer wieder zu bemühen, hiess es. Die für Januar angekündigte EU-Verordnung zur flächendeckenden Chat-Durchsuchung zeigt auffällige Ähnlichkeiten mit der Vorratsdatenspeicherung.