Streaming, das nicht auf Datenvolumen angerechnet wird, verstösst gegen EU-Tarif-Recht (Bild: Pixabay/ Stocksnap)

Handytarife, bei denen bestimmte Dienste, etwa für Musikstreaming, nicht auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet werden, verstossen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Die Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, befanden die Luxemburger Richter. Dies verstosse gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen.

Hintergrund ist ein Fall in Ungarn, ähnliche Tarife wurden beziehungsweise werden aber auch in Deutschland angeboten. Verbraucherschützer hatten dies bereits kritisiert. Konkret geht es um Tarife mit einem begrenzten Internetdatenvolumen. Ist dieses Volumen verbraucht, wird der weitere Datenverkehr verlangsamt oder blockiert. Der Datenverkehr bestimmter Dienste wie Video- oder Musikstreaming-Apps wird nicht auf das Volumen angerechnet und ist auch nicht von der Verlangsamung betroffen.

Die Richter argumentierten nun, dass solche Tarife die Rechte der Nutzer erheblich einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen erhöht und der anderen Anwendungen verringert werde.



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