Weitreichende Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen EU-Recht (Symbolbild: Fotolia/ Niko Endres)

Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung verstösst nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachtens auch bei der Terrorbekämpfung gegen EU-Recht. Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof hält die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nur in sehr engem Rahmen für rechtmässig, wie aus einem veröffentlichten Gutachten hervorgeht. Damit stützt der Generalanwalt ein wichtiges EuGH-Urteil von 2016, wonach die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar sei.

Seiner Ansicht nach verstossen die aktuellen Regelungen in Frankreich, Grossbritannien und Belgien gegen EU-Recht. Gerichte aus diesen Ländern hatten den EuGH gefragt, ob die fraglichen EU-Regeln auch im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit und im Kampf gegen Terror angewendet werden müssten. Campos Sánchez-Bordona schlägt für derlei Fälle eine begrenzte und differenzierte Speicherung von Daten vor. So sollten nur Daten gespeichert werden dürfen, die für die wirksame Verhütung und Kontrolle der Kriminalität sowie für die nationale Sicherheit unerlässlich seien.

Zudem sollten sie nur für einen begrenzten Zeitraum gesichert werden dürfen. Dafür solle es dann jedoch genaue Vorschriften geben. So müsse ein Gericht oder eine andere unabhängige Stelle die Freigabe der Daten vorher prüfen, der Betroffene müsse informiert werden, und es müssten Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch erlassen werden.