In der EU stehen alle Zeichen auf Kryptoregulierung, der einzuschlagende Weg sorgt allerdings für Diskussionen. In zwei Ausschüssen – für Wirtschaft und Währung (Econ) sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (Libe) – kamen die Verantwortlichen zu dem Schluss, dass anonyme Transaktionen mit Kryptowährungen künftig komplett untersagt werden.

Argumentiert wird dies in dem Abänderungsantrag einmal mehr mit Massnahmen gegen Geldwäsche und andere kriminelle Aktivitäten bis hin zur Terrorismusfinanzierung. Dabei verweisen die Autorinnen und Autoren auf die teilweise gängige Praxis, grössere Transaktionen in kleinere Beträge aufteilen und auf scheinbar nicht miteinander verbundene Wallet-Adressen verteilen zu können. Sie plädieren daher für einen Wegfall der 1.000-Euro-Grenze.

Für die in der EU tätigen Kryptobörsen, aber auch andere Marktteilnehmer wie die Anbieter von Online-Kryptowallets würde dies bedeuten, dass Kunden sich nicht nur mittels Ausweis registrieren müssen, sondern einem strengeren Prüfverfahren unterliegen – unabhängig vom Transaktionsvolumen ihrer Accounts.



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