Symbolbild: Pixabay/ Geralt

Die EU-Verordnung gegen Terrorinhalte im Netz tritt kommendes Jahr in Kraft. EU-weit können zuständige Behörden künftig die Entfernung derartiger Inhalte bei Betreibern von Online-Plattformen anordnen. Dann muss der jeweilige Inhalt innerhalb einer Stunde gelöscht werden. Zuvor war das Gesetz, über das man sich bei den Trilogverhandlungen geeinigt hatte, durch den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LiBe) passiert.

Als terroristische Inhalte gelten demnach schwere Straftaten, die mit terroristischem Ziel begangen werden – sowie Beiträge von Vereinigungen, die in der EU-Terroristenliste geführt werden. Die Regeln gelten für sämtliche Plattformen, in denen in irgendeiner Form nutzergenerierte Inhalte erstellt werden können. Zudem können Ermittlungen angeordnet werden, bei denen Löschforderungen kurzfristig auf ihre Rechtmässigkeit geprüft werden sollen.

Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes sind möglich, sofern die Regeln nicht befolgt werden. Bei einer Bestrafung soll die Grösse des Unternehmens und die Frage, ob die Verstösse systematisch begangen wurden, eine Rolle spielen.