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Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über seine Position zur umstrittenen Reform des Urheberrechts ab. Die öffentliche Debatte dreht sich dabei in erster Linien um zwei entscheidende Punkte: ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie Uploadfilter für Onlinedienste wie Youtube.

Konkret sieht das Leistungsschutzrecht vor, dass Plattformen wie Google nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Vertreter von Verlagen warnen eindringlich vor einem Scheitern der Initiative. Sie fürchten ansonsten einen Werteverlust bei journalistischen Inhalten.

Als zweiter zentraler Faktor sollen Plattformen mit von Usern hochgeladenen Inhalten wie Youtube künftig mit Uploadfiltern stärker in die Verantwortung genommen werden. So soll schon während des Hochladens geprüft werden, ob die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.

Der Gesetzestext muss noch zwischen EU-Kommission, Europaparlament und Mitgliedsstaaten abgestimmt werden. Unter diesen Beteiligten zeichnet sich trotz einiger Differenzen grundsätzlicher Zuspruch zu den beiden Streitpunkten ab. Während Uploadfilter in den Vorlagen nicht direkt genannt werden, gelten sie als einzig plausible technische Massnahme, um die Anforderung umzusetzen, dass Plattformen die Zustimmung von Rechteinhabern zur Verwendung ihrer Werke einholen müssen.

Gegen die Reform hatte sich eine breite Allianz von Netzaktivisten, Wirtschaftsverbänden und Digitalpolitikern verschiedener Parteien starkgemacht. Sie sehen unter anderem das freie Internet bedroht. Beobachter erwarten einen knappen Ausgang bei der Abstimmung im EU-Parlament.